zurück zur Übersicht Wieviele Hunde dürfen gehalten werden 27.09.2009 von Krone J. Liebe Frau Fries Wir wohnen in einem 250 qm großen Bauernhaus auf dem Lande in mitten von Feldern... Bei Einzug besaßen wir 5 Hunde, die auch von unserem Vermieter akzeptiert und erlaubt waren. Im März mussten wir leider unseren alten Hund einschläfern lassen. Jetzt haben wir im Familienrat beschlossen wieder einem alten Hund ein neues Heim zu geben. Unser Vermieter erlaubt dieses aber nicht mehr, weil es sollte nicht zum Tierheim ausarten. Mein Frage ist er im Recht? Wir hatten selbständig beim Vetamt gebeten doch einmal vorbei zukommen um zu sehen wie unsere Tiere leben. Diese bestätigten uns, dass es ein Paradies für Tiere wär... Kann unser Vermieter uns kündigen wenn wir wieder einen weiteren Hund aufnehmen? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort schon im Voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Ihr Vermieter Ihnen beim Einzug generell die Haltung der fünf Hunde erlaubt hat und nicht die fünf Hunde namentlich, mit Rasse, Geburtsdatum etc. genehmigt wurden, so darf er nicht grundlos die Anschaffung eines neuen fünften Hundes verbieten. Seine geäußerte Sorge, Sie führten ein Tierheim, dürfte dafür nicht ausreichen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Ihr Vermieter Ihnen beim Einzug generell die Haltung der fünf Hunde erlaubt hat und nicht die fünf Hunde namentlich, mit Rasse, Geburtsdatum etc. genehmigt wurden, so darf er nicht grundlos die Anschaffung eines neuen fünften Hundes verbieten. Seine geäußerte Sorge, Sie führten ein Tierheim, dürfte dafür nicht ausreichen.