zurück zur Übersicht Bei Scheidung wem gehört der Hund ? 18.09.2010 von Matthias E. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe eine rechtliche Frage, Nach meiner Scheidung im Jahr 2007 ist der noch gemeinsame Hund in der Wohnung in Hamburg verblieben. Wurde dann von der Polizei zusammen mit der Tierettung in Hamburg aus der Wohnung geholt. Seitdem versuche ich den Hund wiederzufinden, habe Papiere, Ausweis, TASSO Dokumente und Nachweis über die Herkunft des Hundes ( Kaufvertrag ). Bekomme keinerlei Hilfe vom Tierheim oder von Tasso.ev noch nicht mal eine Telefonnr. können sie mir helfen? M.f.G. M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ob der Hund in Ihrem Alleineigentum steht, kann aus der kurzen Schilderung nicht eindeutig entnommen werden. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert sind, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümer des Hundes und könnten einen Herausgabeanspruch gegen das Tierheim haben, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie jedoch ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten anwaltlich informieren lassen, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie tatsächlich der Eigentümer des Hundes sind und zum anderen könnten sich die Tatsachen, dass Sie den Hund bei der Trennung zurückgelassen haben und dass seitdem bereits drei Jahre vergangen sind, negativ auswirken.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ob der Hund in Ihrem Alleineigentum steht, kann aus der kurzen Schilderung nicht eindeutig entnommen werden. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert sind, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümer des Hundes und könnten einen Herausgabeanspruch gegen das Tierheim haben, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie jedoch ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten anwaltlich informieren lassen, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie tatsächlich der Eigentümer des Hundes sind und zum anderen könnten sich die Tatsachen, dass Sie den Hund bei der Trennung zurückgelassen haben und dass seitdem bereits drei Jahre vergangen sind, negativ auswirken.