zurück zur Übersicht Tierschutzvertrag wird nicht eingehalten 19.09.2010 von Angela H. Hallo Frau Fries, ich habe Anfang des Jahres meine Hündin schweren Herzens abgeben. Sie wurde leider nur gegen einen Schutzvertrag an eine Familie mit zwei Kindern gegeben, die ganz in meiner Nähe lebt. Leider ist es so, dass ich den Hund so gut wie nie sehe, auch Bekannte, die in der Nähe wohnen, bekommen den Hund auf der Strasse so gut wie nie zu Gesicht. Zum Teil sieht man die Mutter mit ihren Kindern im Dorf, doch der Hund ist auch dann ganz selten dabei. Hinzu kommt, dass der Hund ziemlich zugenommen hat, es ist eine 5 jährige Jack Russel Hündin, die ihrer Rasse typisch ein einziges Energy Bündel ist. Als ich die Familie das letzte Mal besucht habe, war der Hund im Garten an einem Baum angeleint und hatte schon den kompletten Untergrund (Erde) tief umgegraben. Sie spielte dabei, dennoch war die Leine nicht sehr lang und ich frage mich, wie oft sie da wohl sitzt. Die Familie leistete ihr Gesellschaft. Des Weiteren habe ich mitbekommen, wie der Hund Speiseeis zu fressen bekam. Ich finde nicht, dass diese Umstände das Richtige für meinen Ex- Hund sind, ich bin sehr unglücklich und möchte die Hündin wieder haben. Ich habe sie als Welpen gekauft und sie war in all den Jahren nie so dick wie heute. Habe ich eine Chance den Hund zurückzuholen? Bitte um ihre Meinung. Danke im Voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie die Hündin dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geguckt werden, ob ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde etc. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie die Hündin zurückholen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie die Hündin dennoch eventuell zurückfordern könnten, müsste zunächst der geschlossene Vertrag überprüft werden und es müsste geguckt werden, ob ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde etc. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, dass Sie die Hündin zurückholen können.