zurück zur Übersicht Hund wird von anderem Hund verletzt 19.09.2010 von Aleksandra S. Hallo, was tun, wenn ein Hund den anderen verletzt? Also uns ist sowas mal passiert, dass meine Beagelhündin mit einem Schäferhund gespielt hat, plötzlich wurde daraus ein Kampf. Ich und die Schäferhundbesitzerin haben die Hunde auseinander genommen und es schien alles in Ordnung zu sein bei beiden. Bei meiner Hündin bemerkte ich aber erst später eine Augenverletzung, habe sie aber sofort zum TA gebracht und so ist alles heil geblieben. Jetzt habe ich eine Frage für die Zukunft, was muss man tun, wenn sowas später nochmal passieren sollte und die Verletzung erst später zu sehen sein wird? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der andere Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Man sollte daher den Halter des Hundes, der gebissen hat, schriftlich auffordern die entstandenen Tierarztkosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Eine konkretere Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen (herrschte dort Leinenzwang, waren beide Hund im Freilauf bzw. welcher von beiden war angeleint etc.).
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der andere Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Man sollte daher den Halter des Hundes, der gebissen hat, schriftlich auffordern die entstandenen Tierarztkosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Eine konkretere Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen (herrschte dort Leinenzwang, waren beide Hund im Freilauf bzw. welcher von beiden war angeleint etc.).