zurück zur Übersicht Abgabe ohne mein Wissen 23.09.2010 von Marianne S. Hallo Tassoteam, ich wurde von einer Kollegin ihrerseits auf diese Hilfe verwiesen. Am 01.09.2010 hat meine Mutter während ich auf Arbeit war meinen Hund Milow ( der auch bei ihnen registriert ist ) in das Tierheim Wesendahl gebracht da sie meinte das über mich entscheiden zu müssen. Habe erst vor kurzem rausgefunden das Milow sich in diesem Tierheim aufhielt und könnte deswegen vorher nichts unternehmen. Jedenfalls, ich habe einen Vertrag mit der Frau von dem ich den Hund habe da ich diesen auch noch bei ihr abbezahle, dementsprechend müsste es doch mein Hund sein und ich müsste ihn zurückbekommen.In Wesendahl durften sie mir nicht sagen wohin sie ihn vermittelt haben. Einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten und wenn ich meine Mutter Anzeige bringt mir das auch nicht das Tier zurück. Was kann ich noch tun? Mit freundlichem Gruss Marianne Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anscheinend hat Ihre Mutter ohne Ihr Einverständnis den Hund dem Tierheim übereignet und zur Vermittlung freigegeben. Selbst wenn sie dazu nicht berechtigt war, so hat dies im Ergebnis keinen Einfluss darauf, da der Hund bereits neu vermittelt ist und wahrscheinlich in das Eigentum der neuen Besitzer übergegangen ist. Anders läge es, wenn Ihre Mutter Ihnen den Hund gestohlen hätte. Aufgrund Ihrer knappen Schilderung kann nicht beurteilt werden, ob Sie eine Möglichkeit haben Milow zurückzuerhalten. Wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, haben Sie die Möglichkeit beim Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein (ähnlich der Prozesskostenhilfe) zu beantragen, mit dem Sie dann zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und sich beraten lassen können. Die Anwaltskosten werden dann von der Staatskasse übernommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anscheinend hat Ihre Mutter ohne Ihr Einverständnis den Hund dem Tierheim übereignet und zur Vermittlung freigegeben. Selbst wenn sie dazu nicht berechtigt war, so hat dies im Ergebnis keinen Einfluss darauf, da der Hund bereits neu vermittelt ist und wahrscheinlich in das Eigentum der neuen Besitzer übergegangen ist. Anders läge es, wenn Ihre Mutter Ihnen den Hund gestohlen hätte. Aufgrund Ihrer knappen Schilderung kann nicht beurteilt werden, ob Sie eine Möglichkeit haben Milow zurückzuerhalten. Wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, haben Sie die Möglichkeit beim Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein (ähnlich der Prozesskostenhilfe) zu beantragen, mit dem Sie dann zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und sich beraten lassen können. Die Anwaltskosten werden dann von der Staatskasse übernommen.