zurück zur Übersicht Kündigung wegen unerlaubter Hundehaltung 27.09.2009 von Andrea K. Hallo, ich habe mir ohne meinen Vermieter zu fragen einen Hund angeschafft. Nachdem er mich dafür abgemahnt hatte, habe ich mich entschuldigt und rückwirkend um Erlaubnis zur Hundehaltung gebeten, diese hat er mir nicht gegeben, mit der Begründung damit einen Präzedenzfall zu schaffen, es gingen verschiedene Briefe hin und her jedesmal mit einer neuen Fristsetzung zur Abschaffung des Hundes. Jetzt droht er mit der fristlosen Kündigung, wenn ich nicht bis zum genannten Termin den Hund abschaffe. Zwar habe ich mittlerweile eine neue Wohnung gefunden, in die ich einziehen kann, frage mich aber ob er das kann und ob ich wirklich entweder ausziehen oder den Hund abschaffen muss. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern Ihr Vermieter in seinem Mietvertrag mittels einer wirksamen Klausel die Hundehaltung verboten hat, könnte er grundsätzlich auch die Abschaffung des vertragswidrig gehaltenen Hundes verlangen. Mit der Abmahnung hat er gezeigt, dass er die Hundehaltung auch nicht nachträglich genehmigen möchte. Sie sollten also vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages klären, ob Hundehaltung erlaubt ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern Ihr Vermieter in seinem Mietvertrag mittels einer wirksamen Klausel die Hundehaltung verboten hat, könnte er grundsätzlich auch die Abschaffung des vertragswidrig gehaltenen Hundes verlangen. Mit der Abmahnung hat er gezeigt, dass er die Hundehaltung auch nicht nachträglich genehmigen möchte. Sie sollten also vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages klären, ob Hundehaltung erlaubt ist.