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Hundeübergriffe

von Carina M.

Hallo Frau Fries, ich hab mal ne Frage und zwar wohnt bei uns in der Nachbarschaft eine Familie (zwei ältere nicht mehr so ganz gesunde) Menschen mit einem doch sehr grossen Hund. Mischling, weiss nicht, welche Rasse es sein könnte, aber ist schon sehr gross, der hat jetzt schon 3 kleine Hunde grundlos angergiffen. 2 davon musste man einschläfern. Der dritte, erst die vorige woche geschehen, ringt noch mit dem Tod. Die Polizei sagt, sie könne nix machen; das Ordnungsamt greift auch nicht ein. Der Hund wird meistens an einem Strick ausgeführt ohne Maulkorb. Der Besitzer weigert sich, diesen dem Hund um zu machen ,der Hund wird in der wohnung auch verprügelt, wenn er nicht pariert und ich wollte mal wissen, da ich selbst Hunde- und Katzenbesitzerin bin und ich und die Nachbarschaft sich mit kleinen Hunden kaum mehr raustrau, was mann da unternehmen kann? Ich denke, der Besitzer ist total überfordert mit dem Tier. Wir haben einfach Angst um unsere Tiere und unsere Kinder, wer weiss, was noch alles passiert. Ich bitte um Antwort lg Carina

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn das Ordnungsamt auf Ihre, wahrscheinlich mündlich erfolgte, Anzeige hin nicht reagiert, sollten Sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Schildern Sie den Fall schriftlich und fügen alle Beweismittel bei, die vorhanden sind. Schließen Sie sich mit den Haltern, deren Hunde angegriffen und getötet wurden zusammen und zeigen die Vorfälle schriftlich an, bitte um eine Überprüfung der Hundehaltung und um eine Mitteilung wie das Verfahren ausgegangen ist. Diese Anzeige sollten sie an das örtliche Ordnungsamt und an das zuständige Veterinäramt schicken. Schildern Sie jedoch nur Dinge, die Sie selbst gesehen haben, insbesondere die Behauptung, der Hund werde von seinem Halter verprügelt, sollten Sie nur dann als Tatsache bezeichnen wenn Sie dabei waren. Wissen Sie dies nur vom Hörensagen, dann weisen Sie in Ihrem Schreiben auch darauf hin, um sich nicht wegen übler Nachrede strafbar zu machen.

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