zurück zur Übersicht Meine Katze wird mir vorenthalten! 26.09.2010 von Robert H. Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries, ich hebe eine Katze, sie heißt Mia und sie ist eine Freigängerin. Und dann haben wir eine Nachbarin, die wohnt im Erdgeschoss im Nachbarhaus und ständig ist unsere Katze bei Ihr. Aber nicht Ausversehen sondern mit voller Absicht, Sie Lockt sie an und füttert sie und hohlt Mia immer wieder in Ihre Wohnung. Dort wird sie mit allem möglichem gefüttert, auch mit dem was Katzen nicht fressen sollten und geraucht wird dort auch so das Mia jedesmal stinkt als würde sie aus einer Kneipe kommen.Wir haben dieser Frau schon mehr als Zehnmal gesagt Sie soll das unterlassen, wenn Mia Hunger hat oder sich ausruhen will soll sie uns nach Hause kommen. Aber sie Ignoriert das und erwidert Mia würde ja immer von selber in Ihre Wohnung kommen und nach Fressen betteln. Darauf haben wir gesagt, dann solle Sie Mia wieder rauswerfen, aber das sehe Sie ja gar nicht ein und Sie könne ja machen was Sie wolle.Diese Frau ist auch sehr uneinsichtig und eigensinnig. Stimmt das, darf Sie unsere Katze immer anlocken, Füttern und Mia bei sich behalten auch wenn wir das ausdrücklich nicht wollen??? Immerhin ist es ja unsere Katze, Quasi unser Eigentum. Wir haben auch schon im Internet nachgeforscht ob es da ein Gesetz gibt das unserer Nachbarin es verbietet uns unsere Katze immer wieder weg zu nehmen, aber wir haben nichts gefunden. Sie versucht es ja auch schon bei unserem Kater, Kowalski (das ist der Sohn von Mia), aber der ist Gott sei dank Standhaft und bleibt unserer Nachbarin fern. Was können wir tun um Unsere Katze vor dieser Frau zu schützen??? Wir hoffen Sie können uns helfen. Wir freuen uns auf Ihre Antwort und verbleiben bis dahin mit freundlichen grüßen Familie H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Fordern Sie die Nachbarin schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf alle Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Fordern Sie die Nachbarin schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf alle Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.