zurück zur Übersicht Rücknahmerecht durch Verkäufer/ 14-tägiges Rückholrecht 28.09.2010 von Susanne K. Hallo, wir sind seit 6 Tagen Besitzer eines Deutsch Kurzhaar, Jimi ist 14 Wochen alt und der letzte den sie verkaufen wollten. Nun muß laut Aussage die Mutter winseln, nicht mehr fressen, jeden anbellen. Der Verkäufer möchte den Jimi zurück, er sagt, auch er habe ein 14-tägiges Rückholrecht. Muß ich nun den Jimi zurückgeben?? Wir haben einen Tierschutzvertrag in dem davon aber nix steht. Der Verkäufer sagt zum Wohle beider Parteien, nur dann ist der Vertrag gültig.Bitte helfen Sie uns, vielen Dank. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen könnten. Dies gilt jedoch nur für die so genannten „Fernabsatzverträge“, also Bestellungen im Internet, Versandhauskatalog u.ä., da man die gekaufte Ware vor Kauf nicht in Augenschein nehmen kann. Da in Ihrem Vertrag anscheinend kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann der Verkäufer sich auch nicht auf ein solches berufen. Sie sollten Jimi nicht herausgeben und auf den wirksamen Kaufvertrag bestehen. Sollte er mit einem Anwalt oder direkt gerichtlich gegen Sie vorgehen, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen könnten. Dies gilt jedoch nur für die so genannten „Fernabsatzverträge“, also Bestellungen im Internet, Versandhauskatalog u.ä., da man die gekaufte Ware vor Kauf nicht in Augenschein nehmen kann. Da in Ihrem Vertrag anscheinend kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann der Verkäufer sich auch nicht auf ein solches berufen. Sie sollten Jimi nicht herausgeben und auf den wirksamen Kaufvertrag bestehen. Sollte er mit einem Anwalt oder direkt gerichtlich gegen Sie vorgehen, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.