zurück zur Übersicht Reisen mit Katze 03.10.2010 von Maria L. Guten Tag, uns ist folgende Sache passiert: Bei unserem Aufenthalt in Vilnius fanden wir einen Tag vor unserer Abreise ein 1 Monat altes Kätzchen auf der Sraße und beschlossen, es mitzunehmen. Selbstverständlich hatte es keine Papiere, keinen Chip und war auch zu jung für Impfungen. An der polnischen Grenze wurden wir aufgefordert, den Kater auszusetzen oder den Bus zu verlassen. Selbstverständlich sind wir samt Kater ausgestiegen und reisten zurück nach Vilnius. Dort besorgten wir einen Reisenpass und Chip für ihn. Als wir zu der Busgesellschaft gingen, um unsere Tockets umzutauschen und für den Kater einen zu besorgen, und zwar in Höhe eines normalen Fahrtickets (70 Euro für einen 1 Monat alten Kater), hatte die Mitarbeiterin der Busgesellschaft und den Umtausch unserer Tickets verweigert und für den Kater benötigen wir wohl eine Erlaubnis und müssen eine Anfrage an die Busgesellschaft schicken mit einer Beschreibung des Katers und müssen dann eine halbe Woche auf Antwort warten und es könne auch eine Ablehnung werden. Alle anderen Busgesellschaften, bei denen wir uns informierten, wollten keine Tiere mitführen. Schließlich mussten wir viel Geld ausgeben für ein Mietfahrzeug, um wieder nach Hause zu kommen. Dabei hatte ich eine Woche Ausfalltage auf Arbeit. Ich war sehr geschockt über die Gleichgütligkeit gegenüber einem Tier und wie wenig Rechte es hat. Wenn ich den entstandenen finanziellen Schaden von der Busgesellschaft einklagen würde, könnte ich Erfolg haben? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, M.L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie nicht schreiben ob es sich um eine deutsche oder eine polnische Busgesellschaft handelt, ist nicht klar ob deutsches oder polnisches Recht anwendbar ist. Handelt es sich um ein deutsches Busunternehmen, so haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung von Tieren, da die Busgesellschaften frei entscheiden können, ob sie Tiere befördern oder nicht. Zunächst war es sehr unvernünftig mit einer Katze, die weder gechipt, geimpft noch einen EU-Tierausweis besaß, nach Deutschland einreisen zu wollen. Dass Sie dem Kätzchen in Deutschland ein neues Zuhause geben wollen und wie sie das bewerkstelligen bzw. welche Kosten dafür notwendig sind, ist Ihre private Angelegenheit. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Busgesellschaft wäre auf Grundlage Ihrer Schilderung daher ausgeschlossen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie nicht schreiben ob es sich um eine deutsche oder eine polnische Busgesellschaft handelt, ist nicht klar ob deutsches oder polnisches Recht anwendbar ist. Handelt es sich um ein deutsches Busunternehmen, so haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung von Tieren, da die Busgesellschaften frei entscheiden können, ob sie Tiere befördern oder nicht. Zunächst war es sehr unvernünftig mit einer Katze, die weder gechipt, geimpft noch einen EU-Tierausweis besaß, nach Deutschland einreisen zu wollen. Dass Sie dem Kätzchen in Deutschland ein neues Zuhause geben wollen und wie sie das bewerkstelligen bzw. welche Kosten dafür notwendig sind, ist Ihre private Angelegenheit. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Busgesellschaft wäre auf Grundlage Ihrer Schilderung daher ausgeschlossen.