zurück zur Übersicht Fremde Katze im Haus 27.09.2009 von Lilliosa P. Hallo Frau Fries, wir haben ein riesiges Problem mit einer katze aus der nachbarschaft. Diese springt nachts zu uns ins Haus. Ihr weg des Eindringens ist: Sichtschutz - Vordach auf unserer Terasse - über das darüberliegende Schlafzimmer ins Haus. Jetzt ist es aber so, dass wir einen Hund haben - einen kleinen Jacky. Eigentlich verträgt er sich mit Katzen, solange sie nicht in seinem/unserem Haus sind. Unser hund schläft am Fussende bei uns im Bett, genau vor unserem Schlafzimmerfenster, über welches die Katze einsteigt. Als er sie unlängst verbellt hat (mitten in der nacht) wollte er der Katze nach, durchs offene Fenster. wir alle wissen, eine Katze kann einen Sprung von 3-4 Meter durchaus ohne Probleme schaffen. Ein Hund schafft das ohne Schaden nicht. Ich bin froh, dass ich in dieser Nacht schnell genug reagiert hatte und unseren Hund gerade eben so am Schwanz noch festhalten konnte. Er war nämlich schon im Sprung. Was/wie müssen wir reagieren: -wenn die Katze nicht fern zu halten ist (wir schlafen immer mit offenem Fenster - auch im Winter) -wer ist haftbar wenn mein Hund doch mal den Sprung schaffen sollte? ich kann doch nicht die ganze nacht wach bleiben um aufzupassen. -wer kommt für evtl. Schäden, OP´s ect. dann auf? Ich weiß nicht wem die Katze gehört. Sie ist kastriert und wohl genährt. Sie muss jemandem aus der Nachbarschaft gehören. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. lg Ihre lilli Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Wo die Schäden angerichtet werden, also ob im eigenen Haus oder auf einem fremden Grundstück ist unwichtig. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, die für diese Schäden, die OP-Kosten etc. aufkommt. Vielleicht lässt sich durch eine einfache bauliche Maßnahme, z.B. Befestigung eines Fliegengitters, o.ä. die Katze am Eindringen hindern und Ihr Hund bleibt so vor einem Sturz aus dem Fenster bewahrt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Wo die Schäden angerichtet werden, also ob im eigenen Haus oder auf einem fremden Grundstück ist unwichtig. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, die für diese Schäden, die OP-Kosten etc. aufkommt. Vielleicht lässt sich durch eine einfache bauliche Maßnahme, z.B. Befestigung eines Fliegengitters, o.ä. die Katze am Eindringen hindern und Ihr Hund bleibt so vor einem Sturz aus dem Fenster bewahrt.