zurück zur Übersicht Nach Abgabe zur Pflege nicht mehr zurück bekommen! 07.10.2010 von Michael P. Seehr geerhrte Damen & Herren! Habe da mal eine Frage zu meinem anderen Hund CHIRA, der auch bei Ihnen registriert ist! Habe ihn Anfang des Jahres zu Bekannten gegeben, die ihn zur Pflege halten sollten, bis ich gesundheitlich nach 5 Bandscheiben OP's & Reha-Aufenthalt wieder auf dem Damm bin. Sie geben ihn aber nicht mehr raus! Und sie halten den Hund nach meiner bzw. nach Meinung der Nachbarn der Bekannten nicht sorgfältig. Diese sprachen mich darauf hin an, weil sie wissen, dass es mein Hund ist ich ihn da zur Pflege abgegen habe. Sie bellt fast den ganzen Tag bis spät in die Nacht hinein, ist die ganze Zeit alleine wenn niemand ist da. Unseres Erachtens ist sie endweder in der Scheune oder in der Küche & kommt nicht oft raus. Ist noch auf meinen Namen registriert im EU-Ausweis sowie hier bei Ihnen bei TASSO und ist seitdem unserer Meinung noch nicht mal mehr geimpft worden gegen Flöhe, Zecken und die anderen Impfungen(Auffrischungen, Tollwut usw.) behandelt, weder noch umgemeldet worden. Was kann man gegen solche Leute unternehmen, die so mit einem Hund umgehn. Habe es leider erst später erfahren, dass sie schon mal ein Hund hatten dem es nicht besser ergangen sein soll, der auch Flöhe hatte wie die eigenen Kinder, mit denen sich auch keiner befassen möchte. Würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei helfen könnten, dass der Hund von dort weg käme und dann halt wieder in gute Hände kommt, so dass es ihm wieder besser erget. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. Würde mich freun wenn Sie mir helfen könnten. Mit freundlichen Grüßen Michael Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie Ihren Hund nur zur vorübergehenden Pflege an Ihre Bekannten gegeben haben und den Hund nicht verschenkt oder verkauft haben. Wenn Sie also Eigentümer des Hundes geblieben sind, sollten Sie Ihre Bekannten schriftlich auffordern Ihnen unverzüglich Ihren Hund herauszugeben, um nach einem geeigneteren Pflegeplatz für den Hund zu suchen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie Ihren Hund nur zur vorübergehenden Pflege an Ihre Bekannten gegeben haben und den Hund nicht verschenkt oder verkauft haben. Wenn Sie also Eigentümer des Hundes geblieben sind, sollten Sie Ihre Bekannten schriftlich auffordern Ihnen unverzüglich Ihren Hund herauszugeben, um nach einem geeigneteren Pflegeplatz für den Hund zu suchen.