zurück zur Übersicht

Mein Ex hat meinen Hund angeblich weitervermittelt (oder getötet)

von Karin H.

Sehr geehrte Frau Fries, vor 3 J. habe ich mit meinem damaligen Freund einen Hund aus dem Tierheim zu uns geholt (wir lebten in getrennten Wohnungen). Da sein Mietvertrag keine Hundehaltung erlaubte, unterschrieb ich Abgabevertrag, entrichtete die Schutzgebühr und meldete den Hund auf mich an, d.h. Haftpflichtversicherung, Steuer, Tasso laufen auf mich. Mein Ex-Freund hatte tagsüber Zeit, den Hund mitzunehmen, ich hingegen konnte nur abends bzw. an den WE. Als die Beziehung in die Brüche ging und v.a. der Hund darunter litt, zwischen "2 Herrchen" zu pendeln, entschied ich mich schweren Herzens, daß der Hund besser bei meinem Ex bleibt. Alles Vertragliche lief jedoch weiterhin auf mich, um zumindest die finanzielle Verantwortung zu tragen. Im Sommer erfuhr ich, daß der Hund meinen Ex gebissen hat und dieser ihn loswerden will (er sprach von einschläfern!!). Ich wollte unbedingt für einen neuen Platz sorgen, da es bei mir unmöglich war (hätte den Hund den ganzen Tag in die Wohnung sperren müssen!). Daher hatte ich meinem Ex das Versprechen abgerungen, mir ein paar Wochen für eine Vermittlung zu geben. Ich hatte dann sogar einen neuen Platz gefunden, aber mein Ex hat den Hund nicht mehr herausgerückt, mit der Begründung, er hätte ihn bereits anderweitig untergebracht. Er will mir jedoch keine Adressdaten des angeblichen neuen "Besitzers" etc. nennen und ist seither auch nicht mehr tel. erreichbar. Meine Frage: Ganz davon abgesehen, daß ich mir große Sorgen mache, ob der Hund überhaupt noch lebt... Was mache ich mit der laufenden Versicherung, da der Hund ja nicht bei mir ist (ggf. könnte das sogar zu rechtl. Problemen mit der Versicherung führen)? Kann ich ihn abmelden und mit welcher Begründung? Selbiges gilt auch für die Steuer (+ Tasso)? Ich kann auch keinen Übergabevertrag abschließen, da ich keinen neuen Besitzernamen habe (davon abgesehen, daß ich lt. Tierheim-Abgabevertrag gar nicht selbst vermitteln dürfte). Bitte helfen Sie mir. Herzlichen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es für eine solche Situation keinen pauschalen Tipp. Zunächst müsste geklärt werden, ob Sie mit der endgültigen Übergabe des Hundes in den Besitz Ihres Exfreundes, ihm damit auch das Eigentum z.B. durch Schenkung verschafft haben. Davon hängt unter anderem ab, ob Sie gesetzlich überhaupt noch verpflichtet sind für das Verhalten des Hundes zu haften, ihn zu versteuern etc. So müssen Sie in Augsburg z.B. nur dann für einen Hund Hundesteuer zahlen, wenn er in Ihrem Haushalt lebt, was er ja seit längerem nicht mehr tut. Für eine konkrete Antwort lassen Sie sich anwaltlich beraten oder setzen sich mit der Behörde und der Versicherung in Verbindung und klären das weitere Vorgehen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung