zurück zur Übersicht Ratten, Besuch eines Hundes 27.09.2009 von Sabrina K. Hallo. Erst mal eine Frage zu meinen Ratten, darf ich die in einer Mietswohnung auch halten? Meine Tante meinte nein, weil die Ratten "ungeziefer" sind. Auserdem hat meine Schwester einen Hund (Dackel) und manchmal passe ich auf ihn auf und nehme ihn mit zur Arbeit und danach kurz mit nach Hause (5 mal in einem Jahr höchstens 2 Stunden). Mein Vermieter hat mir jetzt gedroht, wenn er den Hund noch mal sieht, bekomme ich eine fristlose Kündigung. Darf er das? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Amtsgericht Hannover hat im Jahre 2002 entschieden, dass die artgerechte Haltung von Ratten in einer Mietwohnung nicht generell verboten werden darf, sondern zu der erlaubnisfreien "Kleintierhaltung"gehöre. Dass die Nachbarn sich ekeln und glauben, dass Ratten Krankheiten übertragen, ist unerheblich. Eine fristlose Kündigung wegen der Beaufsichtigung eines Hundes darf der Vermieter Ihnen nicht aussprechen. Unabhängig von der vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört Besuch zu empfangen. Wenn Sie in unregelmäßigen Abständen für wenige Stunden den Hund Ihrer Schwester beaufsichtigen, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und dürfte nicht verboten werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Amtsgericht Hannover hat im Jahre 2002 entschieden, dass die artgerechte Haltung von Ratten in einer Mietwohnung nicht generell verboten werden darf, sondern zu der erlaubnisfreien "Kleintierhaltung"gehöre. Dass die Nachbarn sich ekeln und glauben, dass Ratten Krankheiten übertragen, ist unerheblich. Eine fristlose Kündigung wegen der Beaufsichtigung eines Hundes darf der Vermieter Ihnen nicht aussprechen. Unabhängig von der vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört Besuch zu empfangen. Wenn Sie in unregelmäßigen Abständen für wenige Stunden den Hund Ihrer Schwester beaufsichtigen, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und dürfte nicht verboten werden.