zurück zur Übersicht Augenverletzung durch Hundegeschirr 12.10.2010 von Michael G. Sehr geehrte Frau Fries, am Hundegeschirr unseres Hundes befindet sich eine Feder der Firma Karlie ( Bezeichnung Protector die Hundebremse ) .Beschreibung : Verbindungsstück zwischen Halsband und Leine in 2 Größen. Der PROTECTOR schützt Hund und Herrchen, da der Ruck beim Ziehen abgefedert wird. Beim Spielen mit einem Freilaufenden Hund ( unser Hund war angeleint ) blieb dieser mit dem unteren Augenlid an der beschriebenen Feder hängen und musste tierärztlich versorgt werden. Meine Frage: Wer hat die entstandenen Kosten zu tragen? Hundehalter? Halter des verletzten Hundes? Oder eventuell der Hersteller der Feder? Mit freundlichen Grüßen Michael Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass Sie als Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten müssten. Dass Sie als Hundehalter und Verwender des Verbindungsstückes haften müssen ist unzweifelhaft. Um jedoch zu klären in welcher Höhe Sie haften müssen und ob Sie z.B. einen Regressanspruch gegen den Hersteller des Verbindungsstückes haben, muss zunächst geklärt werden wie es zu dem Vorfall kam, ob die Feder mangelhaft war etc. Lassen Sie sich ausführlich anwaltlich beraten oder melden Ihrer Versicherung den Schaden, die sich dann auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche kümmert.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass Sie als Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten müssten. Dass Sie als Hundehalter und Verwender des Verbindungsstückes haften müssen ist unzweifelhaft. Um jedoch zu klären in welcher Höhe Sie haften müssen und ob Sie z.B. einen Regressanspruch gegen den Hersteller des Verbindungsstückes haben, muss zunächst geklärt werden wie es zu dem Vorfall kam, ob die Feder mangelhaft war etc. Lassen Sie sich ausführlich anwaltlich beraten oder melden Ihrer Versicherung den Schaden, die sich dann auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche kümmert.