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Fristlose Kündigung wegen vorrübergehendem Hundebesuch

von Patricia R.

Hallo, ich habe die Erlaubnis meines Vermieters meine 2 Hunde zu halten. So, nun kam es aber dazu das ich für 3 Monate ohne zu fragen hier insgesammt 5 Hunde hatte, die nun aber bis auf einer (also nur noch insgesammt 3 Hunde hier) alle seid Mitte September weg sind. Aber nun hatte ich letzte Woche ein Schreiben der Hausverwaltung im Briefkasten mit der fristlosen Kündigung wegen der Hundehaltung da ich angeblich noch immer 5 Hunde haben soll und auch schon angeblich verwarnungen erhalten habe, was aber nicht der Fall ist. Kann mein Vermieter mir also so einfach frsitlos kündigen? Mit freundlichem Gruß Patricia R

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Unabhängig davon, dass es unvernünftig war, zu den zwei genehmigten Hunden noch drei weitere Hunde zu halten, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört, Besuch zu empfangen. Wenn man in unregelmäßigen Abständen Hunde oder Katzen für wenige Stunden beaufsichtigt, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und könnte nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch, wie in Ihrem Fall, bei regelmäßigen und längeren Besuchen aus, da es sich dabei um eine eingeschränkte Tierhaltung handelt, mit der die Genehmigung des Vermieters bzgl. der beiden Hunde offenbar umgangen wurde. Dies kann der Vermieter verbieten. Fristlos kündigen kann er ohne eine entsprechende Aufforderung zum Entfernen der Hunde nicht. Sie sollten sich gegen eine Kündigung des Vermieters zur Wehr setzen und nachweisen, dass Sie nur noch die beiden genehmigten Hunde halten und die Abmahnungen nicht erhalten haben. Ob und wie Sie dies geltend machen, hängt davon ab, in welcher Form der Vermieter die Abmahnungen angeblich ausgesprochen hat.

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