zurück zur Übersicht Haftung 16.10.2010 von Annette O. Wir haben eine ausgewachsene Saupackerhündin und unser Nachbar eine ca. 20 cm hohe Mischlingshündin. Beide Tiere sind noch sehr jung (zw. 1 und 2 Jahren)und demzufolge sehr verspielt. Mein Nachbar läßt seine Hündin immer ohne Leine im gemeinsamen Grundstück laufen. So dass sie immer, wenn ich mit meiner Hündin (angeleint) aus dem Auto aussteige, angerannt kommt und an unserer Hündin hochspringt. Auf sein Rufen hört sie nur sehr bedingt. Nun meine Frage: Kann ich dafür haftbar gemacht werden, wenn durch diese ,durch uns kaum zu vermeidende, Situation der kleinen Mischlingsdame etwas passiert? (Verletzung durch Darauftreten od. ähnl.) Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten Sie oder Ihr Hund der kleinen Nachbarshündin eine Verletzung zufügen, so haften Sie grundsätzlich auch für den entstandenen Schaden. Allerdings müsste im Einzelfall geprüft werden, ob Ihr Nachbar Mitschuld an dem Vorfall trägt, da er schließlich weiß, dass die Hündin nicht abrufbar ist und er sie dennoch regelmäßig unangeleint laufen lässt. Solche Haftungsfragen lassen sich jedoch schlecht pauschal beantworten. Letztendlich muss jeder Einzelfall genauestens geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten Sie oder Ihr Hund der kleinen Nachbarshündin eine Verletzung zufügen, so haften Sie grundsätzlich auch für den entstandenen Schaden. Allerdings müsste im Einzelfall geprüft werden, ob Ihr Nachbar Mitschuld an dem Vorfall trägt, da er schließlich weiß, dass die Hündin nicht abrufbar ist und er sie dennoch regelmäßig unangeleint laufen lässt. Solche Haftungsfragen lassen sich jedoch schlecht pauschal beantworten. Letztendlich muss jeder Einzelfall genauestens geprüft werden.