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durfte TSV einfach meine Hunde einbehalten?

von Alexandra H.

Sehr geehrte Frau Fries, aufgrund des Artikels über die "Verwahrfrist" und weil ich mich aus ein bisschen Distanz wieder kräftiger fühle, erzähle ich nochmal meine Geschichte. Sicher zu spät, aber es geht auch um Prinzipielles - vielleicht hilfts anderen Menschen: Ich hatte während meines Aufenthaltes in der Psychosomatischen Klinik alle drei Hunde bei einer Bekannten in Pension, leider NRW,was wegen des "Freundschaftspreises" für mich wichtig war.Abgemacht war 20.3. bis 30.5. Die Dame die ich gebeten hatte, die Hunde abzuholen, konnte plötzlich nicht, oder wollte nicht, jedenfalls hatte ich niemand, meine drei Hunde abzuholen.Ich fand auch so schnell keinen Ersatz, so dass meine Bekannte am Mittwoch, 2. 6. nur noch eine formelle E-Mail schickte, sie habe soeben meine beiden Windhunde Sana und Filou an den TSV zurück gegeben. Gina aus dem TH WÜ wurde mir auf mein Bitten von einem Mitarbeiter des TH nach Hause geholt. Anders TSV! Von dort erreichten mich verletzende E-Mails und haltlose Beschuldigungen: die Hunde hätten zu lange Krallen, zu wenig Muskeln - aber sie waren ja 3 Mon. gar nicht bei mir! Sana ohne Schutzvertrag, seit vier Jahren bei mir (was ein guter Verein dann auch lässt) würde von TSV behalten,Filou in einer anderen Pension untergebracht, könne ich gegen Bezahlung abholen. Was ich NICHT konnte,dafür hatte ich das Geld nicht! Filou habe ich im Juli 2006 mit Schutzgebühr- und Vertrag übernommen, als er 12 Wochen alt war. Alleine hatte ich nicht die Kraft, mich mit dem Verein weiter auseinanderzusetzen, es fanden sich dann doch ein paar Menschen, die das Vorgehen des Vereins unmöglich fanden und mir halfen. Vergeblich. Sogar der Kitzinger Amtstierarzt bestätigte, dass die Haltung der HUnde nicht zu beanstanden sei. TSV beantwortete Mails dann nicht mehr, und die Gespräche die Bekannte mit dem Vorstand führten, verliefen immer unschöner. Ich danke für die Mühe, freundlichen Gruß A.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung lese ich heraus, dass sich dahinter eine längere Geschichte verbirgt, die zunächst aufgeklärt werden müsste, da z.B. nicht klar ist, warum Sie Filou hätten wieder abholen dürfen, wenn doch beide Hunde aus angeblich schlechter Haltung kamen, usw. Ob und was Sie gegen Ihre Bekannte, die die Tiere zunächst in Pension hatte und/oder gegen den Tierschutzverein unternehmen können, kann daher an dieser Stelle nicht konkret beantwortet werden.

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