zurück zur Übersicht Katzenhaltung nachträglich verbieten 19.10.2010 von Sandy W. Sehr geehrte Frau Fries, ich wohne mit meinen 2 Kindern und meinen 2 Katzen seit 5 Jahren in einer Mietwohnung. Seit 4 Monaten beschwert sich ein Mieter (der schon vor mir hier wohnte) ständig bei der Hausverwaltung über meine Katzen. Heute habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass ich beide Katzen bis 30.10.2010 abgeben muss. Leider weiß ich nicht einmal den genauen Grund der Beschwerde, da ich von der Hausverwaltung keine genaue Aussage bekomme. Ich halte meine Katzen mittlerweile vorwiegend in der Wohnung und lasse sie nachts schon gar nicht mehr raus. Mir kommt das alles wie reine Schikane vor, da sich von den anderen Mietern noch nie jemand über die Katzen beschwert hat und es auch in den 4 Jahren vorher keine Beschwerden gab. Der Mieter, den ich vermute will wohl, dass ich ausziehe, da er sich auch ständig über meine Kinder beschwert, die angeblich zu laut laufen und spielen. Muss ich nun innerhalb von 11 Tagen meine Katzen weggeben? Ich weiß nicht einmal wo ich sie unterbringen soll. Und ich weiß auch nicht wie meine Kinder darauf reagieren, da die Katzen nun seit 5 Jahren für uns Familienmitglieder geworden sind. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Sandy Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste zunächst geprüft werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Haustierhaltung geregelt ist, also ob die Katzenhaltung überhaupt erlaubt ist oder ob Sie im besten Falle sogar eine schriftliche Genehmigung der Katzenhaltung haben. Hat der Vermieter die Katzenhaltung erlaubt, so kann er die Genehmigung nur dann nachträglich zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch die Katze kommt. Verlangen Sie von der Hausverwaltung die angeblichen Belästigungen durch die Katze schriftlich darzulegen. Dieses Schreiben sollten Sie dann anwaltlich prüfen lassen und wenn möglich entkräften. Daneben könnten Sie vorsorglich Unterschriften der anderen Mietparteien sammeln, dass sie sich nicht durch ihre Katze belästigt fühlen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste zunächst geprüft werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Haustierhaltung geregelt ist, also ob die Katzenhaltung überhaupt erlaubt ist oder ob Sie im besten Falle sogar eine schriftliche Genehmigung der Katzenhaltung haben. Hat der Vermieter die Katzenhaltung erlaubt, so kann er die Genehmigung nur dann nachträglich zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch die Katze kommt. Verlangen Sie von der Hausverwaltung die angeblichen Belästigungen durch die Katze schriftlich darzulegen. Dieses Schreiben sollten Sie dann anwaltlich prüfen lassen und wenn möglich entkräften. Daneben könnten Sie vorsorglich Unterschriften der anderen Mietparteien sammeln, dass sie sich nicht durch ihre Katze belästigt fühlen.