zurück zur Übersicht Haftung des Tiersitters? 27.09.2009 von Birgid A. Wir betreuen innerhalb einer Gruppe untereinander Katzen während der Abwesenheit der Besitzer in deren Wohnungen. Wenn bei dieser Betreuung irgendein Schaden entsteht (Vase umgeworfen, Wasserschaden o.ä.), ist dann der Betreuer dafür haftbar? Gibt es hierfür eine Versicherung? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Tierhüter haftet gemäß § 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur dann für den Schaden den das Tier in seiner Obhut verursacht, wenn er schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Trifft den Tierhüter allerdings keine Schuld kann es sein, dass der Halter den Schaden nicht ersetzt bekommt. Schäden, die durch Katzen verursacht werden, sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung, mitversichert. Falls eine solche Versicherung vorhanden ist, überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice auf diesen Punkt hin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Tierhüter haftet gemäß § 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur dann für den Schaden den das Tier in seiner Obhut verursacht, wenn er schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Trifft den Tierhüter allerdings keine Schuld kann es sein, dass der Halter den Schaden nicht ersetzt bekommt. Schäden, die durch Katzen verursacht werden, sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung, mitversichert. Falls eine solche Versicherung vorhanden ist, überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice auf diesen Punkt hin.