zurück zur Übersicht Bekomme meinen Hund nicht wieder 27.10.2010 von Daniela W. Ich weiß in meiner Not nicht mehr weiter. Notgedrungen musste ich meinen Liebling Rocco in einer Tierpension abgeben.Er sollte auch nicht für lange Zeit von mir weg bleiben,nur bis ich eine neue Wohnung für uns gefunden habe. Nun möchte ich Ihn endlich nach drei Monaten wieder haben da ich ihn zu sehr vermisse.Doch die Eigentümer dieser Pension wollen ihn mir nicht wieder geben. Der Grund dafür sei das ich die gesamt Kosten nicht auf einem Schlag bezahlen sondernt nur in mittleren Raten bezahlen kann. Ich möchte meinen Liebling unbedingt wieder haben und ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Bitte, bitte helfen sie mir das ich Rocco bald wieder neben mir auf der Couch sitzen habe. Vilen Dank im vorraus. Mit freundlichen Grüßen Daniela Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kommen Tierhalter immer wieder in die missliche Lage die Rechnung einer Tierpension oder des Tierarztes nicht zahlen zu können und die Herausgabe des Tieres verweigert bekommen. Rechtlich geht dabei um die Frage ob es an Tieren ein Zurückbehaltungsrecht geben kann. Für den Fall der Tierpensionen haben bereits mehrere Gerichte entschieden. Das Landgericht München hat z.B. 2008 bestätigt, dass ein Zurückbehalutngsrecht möglich ist und wenn das Tier dort gut versorgt ist auch nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Argument, dass der Hund sein bisheriges Heim möglicherweise vermisse, ließen die Richter nicht gelten. Sie sollten sich mit der Pension über eine Ratenzahlung einigen und wenn möglich einen hohen Teilbetrag als sofortige Anzahlung leisten um ihren Hund zurückzuerhalten und um zu vermeiden, dass die Rechnung wegen der laufenden Pensionskosten immer höher wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kommen Tierhalter immer wieder in die missliche Lage die Rechnung einer Tierpension oder des Tierarztes nicht zahlen zu können und die Herausgabe des Tieres verweigert bekommen. Rechtlich geht dabei um die Frage ob es an Tieren ein Zurückbehaltungsrecht geben kann. Für den Fall der Tierpensionen haben bereits mehrere Gerichte entschieden. Das Landgericht München hat z.B. 2008 bestätigt, dass ein Zurückbehalutngsrecht möglich ist und wenn das Tier dort gut versorgt ist auch nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Argument, dass der Hund sein bisheriges Heim möglicherweise vermisse, ließen die Richter nicht gelten. Sie sollten sich mit der Pension über eine Ratenzahlung einigen und wenn möglich einen hohen Teilbetrag als sofortige Anzahlung leisten um ihren Hund zurückzuerhalten und um zu vermeiden, dass die Rechnung wegen der laufenden Pensionskosten immer höher wird.