zurück zur Übersicht Kranker Hund-vom Tierschutzverein belogen 02.11.2010 von denise a. liebe frau fries, ich und mein freund haben vor uns vor einiger zeit ein hund aus ein tierschutz verein geholt.Unsere erste frage war ob der hund kastriert ist und gesund,uns wurde gesagt das er beides ist.Vor einiger zeit bekamm unser hund dann haarausfall,und wir sind zum tierartzt gegangen er hatt uns bestätigt das der hund eine krankheit hatt die er ein leben lang hatt.weil der hund ürsprünglich aus spanien kommt haben wir auch ein eu-ausweis und labor teste beides auf spanisch. der tierartzt hatt sich den labor test durchgelesen und hatt uns bestätigt das in den test steht,das er die krankheit schon vorher hatte.wir hatten von den tierschutzverein tabletten bekommen die angeblich gegen die schmerzen einer augen op waren.wie sich aber leider heraus stellte waren die tabletten garnicht dafür sondern sie waren eine terapie gegen die krankheit.der tierschutzverein wollte sich immer mal melden hatt es aber nie gatahn und ihre telefonnummer hatt es auch geändert.da unser hudn auch nicht kastriert ist wie in den papieren steht würden wir es gerne auf den kosten des tierschutz vereines machen würde sowas gehen?? weil wir auch sehr hohe kosten der terapie bezahlen müssen die der hudn macht wollten wir uns diese auch erstatten lassen.ich würde mich sehr freuen wenn sowas gehen würde und würde auch gerne erfahren wie unsere rechtslage aussieht ich danke jetzt schon für ihrer antwort mfg. denise Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das geschilderte Verhalten des Tierschutzvereines ist in der Tat nicht vertrauenswürdig und könnte sogar strafbar sein. Sie sollten sich anwaltlich vertreten lassen und alle erforderlichen Kosten geltend machen. Ob der Verein jedoch selbst bei einem positiven Urteil die sehr hohen Kosten überhaupt zahlen kann und Sie am Ende noch auf den gesamten Kosten sitzen bleiben, ist fraglich. Daher könnten Sie alternativ überlegen den Hund -wahrscheinlich schweren Herzens- zurückzugeben und damit gegen Erstattung etwaiger Kosten vom Vertrag zurückzutreten, um mit diesem Verein nichts mehr zu tun haben zu müssen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten um ein geeignetes Vorgehen zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das geschilderte Verhalten des Tierschutzvereines ist in der Tat nicht vertrauenswürdig und könnte sogar strafbar sein. Sie sollten sich anwaltlich vertreten lassen und alle erforderlichen Kosten geltend machen. Ob der Verein jedoch selbst bei einem positiven Urteil die sehr hohen Kosten überhaupt zahlen kann und Sie am Ende noch auf den gesamten Kosten sitzen bleiben, ist fraglich. Daher könnten Sie alternativ überlegen den Hund -wahrscheinlich schweren Herzens- zurückzugeben und damit gegen Erstattung etwaiger Kosten vom Vertrag zurückzutreten, um mit diesem Verein nichts mehr zu tun haben zu müssen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten um ein geeignetes Vorgehen zu besprechen.