zurück zur Übersicht Welche Chancen bestehen bei dauernd krankem Rassehund? 27.09.2009 von Tanja K. Sehr geehrte Frau Fries, wir haben uns einen Hund letztes Jahr im Dezember 2008 von einem seriösen Züchter gekauft, der dem VDH angeschlossen ist. Als wir die kleine Maus bekamen, war sie bereits krank und hatte eine Blasenentzündung. Die Züchterin bot uns damals an, sich an den Kosten zu beteiligen, welches wir aber ablehnten. Da sie sagte mit Antibiotika wäre das schnell Geschichte. Wir gerieten blöderweise aber nicht gerade an die richtigen Tierärzte, und es kamen Summen von mehreren Hundert Euro zusammen. Als dies vorbei war, hatte sie was mit der Bauchspeicheldrüse, die Kosten wieder mehrere Hundert Euro durch die lange Behandlung. Jetzt erfuhren wir, dass unsere Maus mittelschwere HD hat, durch einen Tierarzt der sie geröntgt hat. Wo es herkommt ist ja heute immer noch umstritten. Ich habe allerdings die Ahnentafel der Kleinen zurück verfolgt, beiderseits tritt dort ein HD C auf. Mit diesem Ergebnis darf man nur in Ausnahmefällen züchten, und dann nur mit HD-freien oder HD-A Eltern. Hätten wir das früher gewusst mit dem HD C, hätten wir dort keinen Hund gekauft. Die Physiotherapie ist ebenfalls sehr teuer, natürlich versuchen wir alles erdenkliche zu tun damit man unserem Hund hilft. Aber die Kosten fressen uns langsam auf. Die Züchterin ist über alles informiert, und bot durch die Umstände an den Hund wieder zurück zu nehmen, was für uns natürlich nicht in Frage kommt. Kann man sie rechtlich irgendwie zu einer Kostenbeteiligung zwingen? Das bsp. weitere Kosten nicht auf unsere Kappe gehen? Oder dass der Anschaffungspreis gekürzt wird? Ich meine der Anschaffungspreis von 1200 Euro ist längst überschritten durch die ganzen Tierarztkosten. Man geht ja zu einem Züchter damit man nicht dauernd einen kranken Hund hat, und wir haben leider nur Kosten bisher gehabt. Vielen Dank schonmal im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da wichtig ist, ob der Verkäufer als gewerblicher Züchter oder als Privatperson gehandelt hat und ob bzw. welchem Umfang die Haftung vertraglich ausgeschlossen wurde bzw. werden durfte. Aufgrund der fehlenden Angaben hierzu ist keine gezielte Antwort möglich. Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass der Verkäufer den Hund auf eigene Kosten bei Ihrem Tierarzt behandeln lässt. Die Tatsache, dass Sie das Angebot des Züchters, sich an den Kosten zu beteiligen, bereits abgelehnt haben, wird sich jedoch wahrscheinlich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da wichtig ist, ob der Verkäufer als gewerblicher Züchter oder als Privatperson gehandelt hat und ob bzw. welchem Umfang die Haftung vertraglich ausgeschlossen wurde bzw. werden durfte. Aufgrund der fehlenden Angaben hierzu ist keine gezielte Antwort möglich. Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass der Verkäufer den Hund auf eigene Kosten bei Ihrem Tierarzt behandeln lässt. Die Tatsache, dass Sie das Angebot des Züchters, sich an den Kosten zu beteiligen, bereits abgelehnt haben, wird sich jedoch wahrscheinlich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken.