zurück zur Übersicht Mein Liebling Mahja..... 08.11.2010 von Carina E. Hallo, hab mich vor 3 Monaten von meinem Partner getrennt und er hat unseren Hund Mahja mitgenommen..... es gibt leider keinen Kaufvertrag für die Hündin! Sie ist aber von Anfang an sowohl bei den Behörden als auch bei Tasso auf mich also meinen Namen angemeldet.... würde jetzt gerne wissen ob ich rechtlichen Anspruch auf meine Hündin habe und sie mir rein rechtlich gesehen zurück holen kann?? Bitte um baldige Antwort. Mit freundlichen Grüßen Carina E. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Beurteilung der Eigentumsverhältnisse ist eine schwierige Materie, die erst nach Kenntnis aller Umstände möglich ist. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf eine bestimmten Namen registriert sind, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Hündin und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin der Hündin sind und zum anderen könnte sich die Tatsache, dass er die Hündin bei der Trennung mitnehmen konnte, negativ auswirken.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Beurteilung der Eigentumsverhältnisse ist eine schwierige Materie, die erst nach Kenntnis aller Umstände möglich ist. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf eine bestimmten Namen registriert sind, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Hündin und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin der Hündin sind und zum anderen könnte sich die Tatsache, dass er die Hündin bei der Trennung mitnehmen konnte, negativ auswirken.