zurück zur Übersicht Yorkshire-Terrier in Mietwohnung erlaubt? 15.11.2010 von Claudia S. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Vermieterin erlaubt keine Hundehaltung. Wir möchten aber unbedingt einen kleinen Hund haben. Wir haben nun erfahren, dass man einen Yorkshire auch ohne Zustimmung des Vermieters halten darf. Ist dies richtig, oder gilt das nur in bestimmten Bundesländern? Wir möchten uns natürlich nicht mit unserer Vermieterin streiten, aber wir fühlen uns auch benachteiligt durch solch ein Verbot. Ausziehen möchten wir natürlich auch nicht unbedingt. Kann die Vermieterin uns kündigen, wenn wir uns (falls gesetzlich erlaubt) einen Yorkshire anschaffen. Mit einer Antwort würden Sie uns wirklich sehr weiterhelfen. Vielen lieben Dank im voraus. MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geprüft werden, ob die Klauseln Ihres Mietvertrages, die die Hundehaltung verbietet, überhaupt wirksam ist. Hinsichtlich der Haltung eines Yorkshire-Terriers gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört werde. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Ob das für Ihren Fall zuständige Amtsgericht ebenfalls dieser Auffassung kann nicht vorausgesagt werden. Um einen Streit mit der Vermieterin zu vermeiden, sollten Sie dieses Thema unbedingt VOR der Anschaffung des Hundes abklären und sich eine Genehmigung schriftlich erteilen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geprüft werden, ob die Klauseln Ihres Mietvertrages, die die Hundehaltung verbietet, überhaupt wirksam ist. Hinsichtlich der Haltung eines Yorkshire-Terriers gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört werde. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Ob das für Ihren Fall zuständige Amtsgericht ebenfalls dieser Auffassung kann nicht vorausgesagt werden. Um einen Streit mit der Vermieterin zu vermeiden, sollten Sie dieses Thema unbedingt VOR der Anschaffung des Hundes abklären und sich eine Genehmigung schriftlich erteilen lassen.