Sehr geehrte Frau RA Fries,
habe einen meiner Welpen, wie sich jetzt herausstellte, an Käufer abgegeben, die ihre Tiere leider nicht artgerecht gehalten haben. Das Ordnungsamt war wohl da und die Hunde, 4 insgesamt, wurden von einem anderen Züchter abgeholt und in Zwinger gesetzt. Da ich ein Vorkaufsrecht in meinem Kaufvertrag stehen habe, rief mich der Käufer ein paar Tage später an, ob ich den Hund zurückkaufen möchte. Als ich beim Züchter ankam um den Welpen (mittlerweile 5 Monate alt) abholen wollte, musste ich, um den Hund ausgehändigt zu bekommen, einen kurzgefassten Kaufvertrag unterschreiben, insgesamt soll ich 1.300 Euro für den Welpen bezahlen, 300 Euro mehr als wie ich ihn verkauft habe. Die Besitzerin meinte nach Rücksprache dreist, der Hund wär ja jetzt mehr wert. Es blieb mir nichts anderes übrig als zu unterschreiben, denn der Hund sollte auf keinen Fall für Wochen im Zwinger sitzen. Der Hund war völlig verdreckt und stank nach Urin und Kot, hat Durchfall, Erbrechen, Milchzähne müssen gezogen werden und er hat, ausser der Welpenprägung bei mir, absolut nichts mehr kennengelernt, das heisst er ist vorläufig auch nicht weiterzuvermitteln.
In meinem Kaufvertrag ist auch vermerkt, dass der Käufer sich verpflichtet, den Welpen artgerecht zu halten. Dies ist ja hier wohl nicht passiert.
Kann ich von dem jetzt geschlossenen Kaufvertrag eventuell meine Kosten (Tierarzt, Ausbildung, Futter etc.)abziehen oder Schadensersatz wegen der schlechten Haltung einklagen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus
MfG
Andrea M.