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Verpflichtung zur Röntgenuntersuchung in Narkose

von Claudia K.

Liebe Frau Fries, Ich habe einen Hund der laut Kaufvertrag in Narkose auf HD und ED untersucht werden muss, andernfalls muss ich eine Strafe an den Züchter zahlen. Ist dies rechtens? Immerhin besteht durch die Narkose auch bei den heutigen modernen Bedingungen ein nicht unerhebliches Risiko für den Hund. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Claudia

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entsprechend dem Sprichwort “Wer schreibt, der bleibt“, sollte man sich VOR der Unterschrift eines Vertrages, an den sich schließlich beide Seiten halten müssen, über die Vertragsbedingungen und deren Folgen im Klaren sein. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Züchter um einen gewerblichen Züchter handelt, der einen vorformulierten Kaufvertrag mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) verwendet. Eine solche Klausel ist nur dann unwirksam, wenn sie den Käufer “entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt“. Die Entscheidung über die Un-/Wirksamkeit einer Klausel fällt letztendlich ein Gericht. Meines Erachten spricht einiges für die Wirksamkeit dieser Klausel, da der Züchter ein großes Interesse daran hat und unter Umständen durch seine Zuchtordnung dazu verpflichtet ist, zu erfahren ob und aus welcher Verpaarung eine HD bzw. ED hervorgegangen ist, um dies bei zukünftigen Verpaarungen berücksichtigen zu können.

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