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Entlaufene Wohnungskatze nun Freigänger

von Simone S.

Unser entlaufener Kater ist wieder aufgetaucht und hat sich, zumindest was fressen und schlafen betrifft, bei unseren Nachbarn am Grundstück nebenan eingelebt. Bevor wir ihn zu uns genommen haben, war er bis zum 6. Monat ein freilaufender Kater. Bin ich als Besitzer dazu verpflichtet den Kater wieder einzufangen? Mir stellt sich hier die Frage was ich dem eingefangenen Kater dann bieten kann: eine Wohnungshaltung, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr tolerieren wird, oder ihn in das Tierheim bringen? Oder kann ich den Kater weiter frei laufen lassen? Hierbei haben mir die Nachbarn versichert sich neben ihren Freigängern sich auch um ihn zu kümmern. Wäre es in dem Fall besser oder auch erforderlich einen Besitzerwechsel vorzunehmen? Der Kater läuft sein Revier auch durch den Garten unserer Vermieter unter uns ab. Kann mir das noch Probleme bereiten? Da der Kater nun nicht mehr als vermisst gemeldet ist, ist sicherlich auch niemand dazu berechtigt ihn ohne meine Zustimmung einzufangen. Ich weiß, daß das eine Menge Fragen auf einmal waren. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Beantwortung

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Entscheidung, ob Sie Ihren Kater behalten oder verschenken bzw. verkaufen wollen oder sollen, kann ich Ihnen nicht abnehmen. Grundsätzlich können Sie den Kater weiterhin als Freigänger raus lassen, da es kein Gesetz gibt, dass diese Haltungsform bei Katzen verbietet. Auch dass die Nachbarn so hilfsbereit sind ist positiv. Im Hinblick auf die Frage nach einem Problem mit Ihrem Vermieter, müsste z.B. geklärt werden, was in Ihrem Mietvertrag steht bzw. ob ausdrücklich nur eine Wohnungskatze genehmigt wurde.

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