zurück zur Übersicht Rechte eines Tieres 22.11.2010 von Bärbel H. Einer unserer Pflegestellen teilte uns mit, das ihr Nachbar seinen Hunde drmassen verprügelt hat, das er schon eine geschwollene Hand hatte und die Mutter, die nebenan wohnt ihn den Hund erst einmal weggenommen hat. Aggressiver umgang mit dem Tier ist da gang und gäbe, nur nachzuweisen ist nichts, da der Hund keine offensichtliche Verletzungen hat. Aus diesem Grund macht das Veterinäramt auch nichts.Was können wir als Verein dagegen machen oder muss man da einfach zusehen und warten, bis der Hund ernsthaft verletzt wird, damit man was machen kann?! Wir haben bereits einen Hund von denen, der auch immer Prügel bezogen hat, den hatten sie abgegeben, weil er epileptiker ist, 3 Wochen später haben sie sich einen neuen geholt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist schwierig aus der Entfernung solche geschilderten Situationen rechtlich zu bewerten. Zudem sind Sie selbst keine Augenzeugin und kennen die Umstände nur vom Hörensagen. Dies ist immer mit größter Vorsicht zu behandlen. Auch die Tatsache, dass Veterinäramt vor Ort war und keinen Handlungsbedarf sieht und der Widerspruch zwischen der angeblich geschwollenen Hand des Nachbarn und den fehlenden Verletzungen sollte berücksichtigt werden. Sobald Sie aussagekräftige Beweismittel (z.B. Augenzeugen oder Fotos) haben, wenden Sie sich schriftlich an das Veterinäramt und bitten um erneute Überprüfung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist schwierig aus der Entfernung solche geschilderten Situationen rechtlich zu bewerten. Zudem sind Sie selbst keine Augenzeugin und kennen die Umstände nur vom Hörensagen. Dies ist immer mit größter Vorsicht zu behandlen. Auch die Tatsache, dass Veterinäramt vor Ort war und keinen Handlungsbedarf sieht und der Widerspruch zwischen der angeblich geschwollenen Hand des Nachbarn und den fehlenden Verletzungen sollte berücksichtigt werden. Sobald Sie aussagekräftige Beweismittel (z.B. Augenzeugen oder Fotos) haben, wenden Sie sich schriftlich an das Veterinäramt und bitten um erneute Überprüfung.