zurück zur Übersicht Fundhund, angeblicher Besitzer hat sich gemeldet 25.11.2010 von Jenny K. Guten Tag. Ich habe im Juli diesen Jahres eine zu dem Zeitpunkt 9Monate alte Boxermischlinghündin übernommen. Sie kam als Fundhund ohne Chip ins Tierheim. Anfang November erhielt ich einen Brief vom Tierheim dass sich der angebliche Vorbesitzer gemeldet hat und den Hund jetzt zurück möchte. Er hat desweiteren Bilder und einen Impfausweis mit einer Chipnummer ans Tierheim geschickt. Ich war sowohl im Tierheim als auch bei meiner Tierärztin auf der Suche nach dem 2. Chip. Dieser wurde aber nicht vom Lesegerät angezeigt. Muss ich mit meiner Hündin zu einer Gegenüberstellung? Habe ich rechtliche Chancen dass sie bei mir bleibt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Finder eines Hundes bzw. der Besitzer eines als vermisst gemeldeten Hundes ist gemäß § 973 BGB verpflichtet, den Hund an den so genannten “Empfangsberechtigten“ zurückzugeben. Wenn Zweifel bestehen, dass es sich bei dem angeblichen Vorbesitzer um den tatsächlichen Eigentümer handelt und sie den Hund daher nicht herausgeben wollen, könnte der Vorbesitzer Sie auf Herausgabe verklagen. In diesem Verfahren müsste er dann auch sein Eigentum beweisen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Finder eines Hundes bzw. der Besitzer eines als vermisst gemeldeten Hundes ist gemäß § 973 BGB verpflichtet, den Hund an den so genannten “Empfangsberechtigten“ zurückzugeben. Wenn Zweifel bestehen, dass es sich bei dem angeblichen Vorbesitzer um den tatsächlichen Eigentümer handelt und sie den Hund daher nicht herausgeben wollen, könnte der Vorbesitzer Sie auf Herausgabe verklagen. In diesem Verfahren müsste er dann auch sein Eigentum beweisen können.