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Haftungsdauer bei entlaufenem Hund

von Horst K

Wie lange ist der Halter eines entlaufenen Hundes für Schäden, die durch das Tier nun entstehen, haftbar?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden. Gibt es einen Finder, der das Tier an sich genommen hat, so ist auch er für den Schaden haftbar zu machen.

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