zurück zur Übersicht Mein Hund wurde gebissen 30.11.2010 von Ute G. Mein "bei Fuß gehender, unangeleinter Jack Russell wurde unvermittelt von einer Podenco Hündin gebissen. EDr verlor 2 Vorderzähne, hatter div. Bißwunden an Körper und Beinen.Von den Tierarztkosten von ca. 600 € übernahm die Vers.zunächst nur 50 %, weil beide Hunde nicht angeleint waren.Auf meinen Einwand, was es geändert hätte, wenn mein "bei Fuß gehender Hund angeleint gewesen wäre, wurden nochmals 20 % übernommen.Weitere Zahlung wird abgelehnt unter Berufung auf § 833 BGB und der Begründung:"Das Halten von Tieren ist eine unerlaubte Handlung, die von der Allgemeinheit geduldet wird." Bleibe ich jetzt wirklich auf den restlichen Kosten (180 €)sitzen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gängige Praxis der Versicherer zunächst 50 % der Kosten zu erstatten. Dass Sie die Haftungsquote der Versicherung auf 80 % erhöhen konnten ist daher schon ein Teilerfolg. Um letztendlich bewerten zu können, ob die restlichen 20 % der Tierarztkosten erfolgreich eingeklagt werden könnten, müsste der Vorfall zunächst in allen Einzelheiten bekannt sein, wichtig wäre u.a. auch zu wissen, ob es Zeugen gibt bzw. ob die Versicherung die Haftung verbindlich erhöht hat oder die zweite Zahlung mit dem Hinweis versehen war, dass dies ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht geschehen ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gängige Praxis der Versicherer zunächst 50 % der Kosten zu erstatten. Dass Sie die Haftungsquote der Versicherung auf 80 % erhöhen konnten ist daher schon ein Teilerfolg. Um letztendlich bewerten zu können, ob die restlichen 20 % der Tierarztkosten erfolgreich eingeklagt werden könnten, müsste der Vorfall zunächst in allen Einzelheiten bekannt sein, wichtig wäre u.a. auch zu wissen, ob es Zeugen gibt bzw. ob die Versicherung die Haftung verbindlich erhöht hat oder die zweite Zahlung mit dem Hinweis versehen war, dass dies ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht geschehen ist.