zurück zur Übersicht Verkehrsunfall mit Hund 01.12.2010 von Sonja M. Sehr geehrte Frau Fries, nach 2 Tagen in meinem Besitz ist mir mein Hund entlaufen und hat einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem er ums Leben kam und am Auto ein Schaden in Höhe von ca. 3000 Euro entstand. Aufgrund der Kürze der Zeit war der Hund nicht versichert und der Unfallgegner verlangt nun von mir den Ausgleich des gesamten Schadens, ich bin aber der Ansicht das er eine Mitschuld an dem Unfall hat und mir auch der mir durch den Tod des Hundes entstandene Schaden ersetzt werden müsste und bitte Sie um ihre Einschätzung der rechtlichen Lage. Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Da Sie noch keine Versicherung abschließen konnten, müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden haften. Bei der Ermittlung des konkreten Schadensersatzbetrages, muss die von Ihnen angesprochene möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Geschädigten abgezogen werden. Ob tatsächlich eine Mitschuld vorlag, kann erst nach Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles und der Bewertung der Beweismittel beurteilt werden. Unabhängig von Ihrer Verpflichtung Schadensersatz zu leisten, können Sie versuchen Schadensersatz für den getöteten Hund geltend zu machen. Aber auch da kommt es wieder darauf an, ob der Unfallgegner Schuld an dem Unfall hatte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Da Sie noch keine Versicherung abschließen konnten, müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden haften. Bei der Ermittlung des konkreten Schadensersatzbetrages, muss die von Ihnen angesprochene möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Geschädigten abgezogen werden. Ob tatsächlich eine Mitschuld vorlag, kann erst nach Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles und der Bewertung der Beweismittel beurteilt werden. Unabhängig von Ihrer Verpflichtung Schadensersatz zu leisten, können Sie versuchen Schadensersatz für den getöteten Hund geltend zu machen. Aber auch da kommt es wieder darauf an, ob der Unfallgegner Schuld an dem Unfall hatte.