zurück zur Übersicht Unfall mit einem Weimaraner 06.12.2010 von Klaus - Dieter T. Am 29.10.2010 erlitt ich durch den im Betreff genannten Hund einen schweren Unfall,d.h. aus dem Spiel heraus mit meiner Border Collie Hündin, knallte der Weimaraner mit hoher Geschwindigkeit gegen mein linkes Knie, dabei wurde mir das Innenband sowie die Kreuzbänder abgerissen. Am gleichen Tag wurde noch eine erste OP durchgeführt, sowie 7 Tage später das Innenband genäht. Momentan bin ich aus dem Krankenhaus entlassen, muss aber im Januar 2011 wieder rein, um die nächste Op durchzuführen, evtl. noch eine danach(ich hoffe aber nur noch die eine). Die Besitzerin des Weimaraners hat keine Haftpflicht für den Hund und meint ich solle sagen: Ich kenne die Person nicht. Aber ich habe meiner Krankenkasse wahrheitsgemäß die Daten übermittelt. Mir persönlich tut die Person ja auch leid, aber ich werde mit Rehamaßnahmen noch mindestens 4 Monate nicht vernünftig laufen können. Wie soll ich mich da weiter verhalten. Im Voraus herzlichen Dank. Klaus - Dieter Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der geschilderte Vorfall zeigt wieder sehr deutlich, dass jeder Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen sollte, da man andernfalls, so wie die Halterin des Weimaraners, mit dem Privatvermögen haften muss. In Ihrem Falle werden meiner Einschätzung nach Gesamtkosten von weit mehr als 10.000,- EUR auf die Dame zukommen. Dass Sie Ihrer Krankenkasse wahrheitsgemäß die Daten übermittelt haben war richtig. Das Verhalten der Dame könnte unter Umständen sogar strafbar sein. Lassen Sie sich bereits jetzt anwaltlich vertreten um zu gewährleisten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, da ich es für wahrscheinlich halte, dass die Halterin des Weimaraners angesichts der hohen Kosten, versuchen wird Ihnen die Schuld an dem Vorfall zuzuschieben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der geschilderte Vorfall zeigt wieder sehr deutlich, dass jeder Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen sollte, da man andernfalls, so wie die Halterin des Weimaraners, mit dem Privatvermögen haften muss. In Ihrem Falle werden meiner Einschätzung nach Gesamtkosten von weit mehr als 10.000,- EUR auf die Dame zukommen. Dass Sie Ihrer Krankenkasse wahrheitsgemäß die Daten übermittelt haben war richtig. Das Verhalten der Dame könnte unter Umständen sogar strafbar sein. Lassen Sie sich bereits jetzt anwaltlich vertreten um zu gewährleisten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, da ich es für wahrscheinlich halte, dass die Halterin des Weimaraners angesichts der hohen Kosten, versuchen wird Ihnen die Schuld an dem Vorfall zuzuschieben.