zurück zur Übersicht steunender Kater 07.12.2010 von Beate K. Unser Kater wurde vor 2 Jahren aus dem Tierheim Heidelberg übernommen. Schon bald war er sehr viel unterwegs, und hatte auch 2 Unfälle, nach denen er wegen der Tätowierung wieder ausfindig gemacht werden konnte. Das Tier war schon notfallmäßig versorgt, und beider Rechnungen entsprechend hoch. Jetzt kommt der Kater nur noch ca. alle 2 Wochen auf Stipvisite hierher, frisst und geht wieder raus. Seinem Zustand nach zu urteilen wird er von anderen Menschen bestens versorgt. Meine Frage ist, bin ich so lange der Kater lebt verpflichtet, alle Tierarztrechnungen (auch ohne vorherige Rücksprache) zu zahlen? Mit freundlichen Grüßen Beate Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entsprechend dem Tierschutzvertrag, den Sie mit Sicherheit unterschrieben haben und der Registrierung des Katers auf Ihren Namen, dokumentieren Sie auch nach außen, dass Sie seine Halterin sind und daher für die Schäden aufkommen wollen bzw. müssen, die er verursacht. Wenn Sie von dieser Pflicht befreien wollen, müssten Sie den Kater -je nach der Regelung im Vertrag- an das Tierheim zurückgeben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entsprechend dem Tierschutzvertrag, den Sie mit Sicherheit unterschrieben haben und der Registrierung des Katers auf Ihren Namen, dokumentieren Sie auch nach außen, dass Sie seine Halterin sind und daher für die Schäden aufkommen wollen bzw. müssen, die er verursacht. Wenn Sie von dieser Pflicht befreien wollen, müssten Sie den Kater -je nach der Regelung im Vertrag- an das Tierheim zurückgeben.