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Versorgung von Muttertier und Welpe

von Jenni F.

Seit dem 27. Okt. 2010 vorsorge ich das Muttertier und den Welpen einer bekannten. Der Welpe ist ein Einzelkind, das per Kaiserschnitt zur Welt kam. Es war ein kleiner Problemwelpe. Dank meiner intensiven Pflege (alle 2 Std. tag und nacht) geht es ihm mittlerweile gut. Der Welpe gehört laut Aussage vom Frauchen seiner Mutter uns beiden zur Hälfte. Das Frauchen hat sich 2 x bei mir sehen lassen. Die Arztkosten für den kranken Welpen werde ich wohl tragen müssen. Das Muttertier müßte unbedingt operiert werden. Auf meine Anfragen, was ich tun soll, ernte ich nur Schweigen. Das Muttertier ist ca. 11 Jahre alt und hat zum Teil sehr große Tumore entlang beider Brustleisten. Ich könnte den Hund operieren lassen und mit kleinen Raten diese OP abstottern. Der Tierarzt käme mir da sehr entgegen, da er weiss, daß ich nur eine kleine Rente habe. Aber das Frauchen von ihr reagiert auf keine Mail. Welche Rechte habe ich, von ich die Kosten des Welpen beim Tierarzt übernehme (120,00 Euro). Das Muttertier zu operieren würde 330,00 Euro kosten. Von der Kaiserschnitt-OP stehen auch noch 200,00 Euro aus. Diese habe ich aber nicht vor zu übernehmen. DerTierarzt sagte mir auch, ich könnte die Hündin nicht ohne die Erlaubnis des Besitzers operieren lassen. Soll sie den qualvoll sterben? Vielleicht ist es ja für eine OP noch nicht zu spät. Die Hündin muß ich wohl aushändigen, wenn sie eines Tages vor der Tür steht. Aber wie sieht es mit dem Welpen aus? Ich habe mich Wochen Tag und Nacht um den kleinen Lümmel gekümmert und für eine ärztliche Versorgung gesorgt. Ganz zu schweigen von den anderen Kosten, die ich hatte. Muß ich ihn hergeben? Was kann ich machen, wenn sie sich überhaupt nicht mehr meldet? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir etwas die Richtung aufzeigen könnten, in die ich gehen muß. Danke. Jenni Freitag

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier geht es um letztendlich um die Frage von Eigentums- und Besitzrechten. Ich nehme an, dass zwischen Ihnen und Ihrer Bekannten die geschilderten Vereinbarungen nur mündlich getroffen wurden, es also keinen Vertrag oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung gibt, der als Beweis herangezogen werden könnte. Die Frage ob Sie Miteigentümerin des Welpen geworden sind, kann an dieser Stelle nicht überprüft werden. Falls Ihre Bekannte die Hündin und den Welpen heraus verlangt, ist zu prüfen, ob Sie ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht wegen der entstandenen Futter- und Tierarztkosten haben und in welcher Höhe dieser Ersatzanspruch besteht. In diesem Falle könnten Sie beide Tiere so lange zurückhalten, bis dieser Betrag von Ihrer Bekannten gezahlt wurde. Ein anderes Problem ist die Operation der Hündin wegen der Tumore. Fordern Sie Ihre Bekannte schriftlich auf, sich umgehend mit Ihnen in Verbindung zu setzen und weisen auf die notwendige OP hin. Sollten sie sich weiterhin nicht bei Ihnen melden, sollten Sie sich über die weiteren Schritte ausführlich anwaltlich beraten lassen.

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