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Verwahrfrist Kostendeckung

von Michael S.

Hallo, wie sieht es eigentlich rechtlich mit der Kostendeckung der Gemeinde aus, wenn ein Fundtier aufgenommen wird. Hier in unserer Region, ohne kommunales Tierheim, erstattet die Gemeinde nur für vier Wochen die Kosten. Fundsachen müssen allerdings sechs Monate ordnungsgemäß "verwahrt" werden. Wie geht das zusammen? Wir als privater Betreiber können allerdings auf Dauer die Kosten für längere Unterbringung nicht tragen. Auch tierärztliche Versorgung wird nur in Ausnahmefällen erstattet. Ist dies rechtlich überhaupt tragbar oder welche Kosten muß die Kommune tatsächlich tragen? MfG Michael

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus den Vorschriften des BGB über den Fund in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz ergibt sich zwar, dass die Gemeinde als zuständige Behörde verpflichtet ist, Fundtiere artgerecht unterzubringen, zu ernähren, zu pflegen und notwendige medizinische Behandlungen (z.B. bei Verletzungen, akuten Krankheiten und notwendige Entwurmung) vornehmen zu lassen. Leider ist dort jedoch nicht geregelt wie lange die Behörde Tiere unterbringen muss und was sie dafür zu bezahlen hat. In der Praxis schließen Kommunen daher entweder Verträge mit örtlichen Tierheimen oder Tierschutzvereinen über eine Pauschalvergütung ab oder rechnen im Wege der Einzelrechnung nach Tagessätzen ab. Es ist dabei die Regel, dass Kommunen die Kosten nur für eine vierwöchige Unterbringung zahlen und die Tierheime oder die Vereine auf den restlichen Kosten sitzen bleiben.

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