zurück zur Übersicht Entlaufender Kater wahrscheinlich beim Nachbarn 14.12.2010 von René K. Sehr geehrte Frau Fries , unser Kater ist am 02.12.2010 verschwunden. Wir haben den Verdacht, dass ein Nachbar (eine Strasse weiter) unseren Kater zu einem Stubentieger um erziehen will. Der Kater ist tätowiert. Also von daher auch auf uns registiert. Da wir aber bei unserem Nachbarn nicht eintreten dürfen, können wir nicht beweisen , dass er unseren Kater hat. Was können wir indieser Situation unternehmen? MfG René Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Versuchen Sie in einem netten Gespräch mit dem Nachbarn die Situation zu klären und herauszufinden, ob er den Kater tatsächlich hat. Falls dies nicht möglich ist, fordern Sie ihn schriftlich auf, Ihnen ihren Kater innerhalb einer bestimmten Frist herauszugeben. Falls er sich weigert oder leugnet den Kater tatsächlich zu haben, bleibt Ihnen letztendlich nur eine Klage auf Herausgabe, bei der Sie allerdings beweisen müssten, dass der Kater bei ihm ist, ein Verdacht reicht da nicht aus. Zu den Kosten und Erfolgsaussichten sollten Sie sich vor dem Erheben einer Klage daher anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Versuchen Sie in einem netten Gespräch mit dem Nachbarn die Situation zu klären und herauszufinden, ob er den Kater tatsächlich hat. Falls dies nicht möglich ist, fordern Sie ihn schriftlich auf, Ihnen ihren Kater innerhalb einer bestimmten Frist herauszugeben. Falls er sich weigert oder leugnet den Kater tatsächlich zu haben, bleibt Ihnen letztendlich nur eine Klage auf Herausgabe, bei der Sie allerdings beweisen müssten, dass der Kater bei ihm ist, ein Verdacht reicht da nicht aus. Zu den Kosten und Erfolgsaussichten sollten Sie sich vor dem Erheben einer Klage daher anwaltlich beraten lassen.