zurück zur Übersicht Verkauf eines Hundes nur per Handschlag 23.12.2010 von Anja S. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe vor 4 Wochen einen Hund auf ebay Kleinanzeigen gesehen, der mich interessierte. Ich nahm per email Kontakt zur Verkäuferin auf und traf mich schließlich mit ihr und Hund. Die email Korrespondenzen habe ich alle noch. Am selbigen erwarb ich den Hund zu Null Euro per Handschlag. Zeugen waren nicht anwesend. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen. Ist dieser Hund nun meiner? Er wurde mir beschriben mit "hat Problem mit anderen Hunden". Wie sich in meinem Haushalt heraus stellte ist dieser Hund (jetzt 3 1/2 Jahre) sehr zu seelischem Schaden gekommen im Welpenalter und das hat sein Verhalten maßgebend negativ beeinflußt. Er ist bissig aggressiv gegen alle anderen Hunde (Hündinnen, Welpen, Rüden), sodass ich ihn nur mit kurzer Leine und Maulkorb führen kann. Auch fremde Menschen biß er gern ins Bein oder die Hand. Ich bin die 6te Hundebesitzerin und die Prognosen für den Hund sind schlecht. Meine besuchte Hundeschule kannte ihn, da war er 1 1/2 Jahre alt und mit gleichem Verhalten auffällig und prophezeit mir keine Verhaltensänderungen. Schweren Herzens stelle ich nun nachfolgende Frage: Darf dieser Hund euthanasiert werden? Ich freue mich sehr auf ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß Anja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch ein Vertrag per Handschlag ist –abgesehen von wenigen Ausnahmen, z.B. dem Kauf eines Grundstücks- wirksam. In Ihrem Falle wird es sich um einen Schenkungsvertrag handeln, da Sie keine Kaufpreis entrichten mussten. Aus Ihrer Schilderung ist kein Grund ersichtlich, dass die Schenkung unwirksam war, so dass Sie die Eigentümerin des Hundes sind. Ob Sie den Hund einschläfern lassen dürfen, kann und möchte ich an dieser Stelle ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen, nicht entscheiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch ein Vertrag per Handschlag ist –abgesehen von wenigen Ausnahmen, z.B. dem Kauf eines Grundstücks- wirksam. In Ihrem Falle wird es sich um einen Schenkungsvertrag handeln, da Sie keine Kaufpreis entrichten mussten. Aus Ihrer Schilderung ist kein Grund ersichtlich, dass die Schenkung unwirksam war, so dass Sie die Eigentümerin des Hundes sind. Ob Sie den Hund einschläfern lassen dürfen, kann und möchte ich an dieser Stelle ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen, nicht entscheiden.