zurück zur Übersicht Tierschutz-Welpe misshandelt 03.01.2011 von Anne H. Liebe Frau Fries, Meine Name ist Anne ich bin 16 Jahre jung und ehrenamtlich bei Tasso dabei. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass ich erst seit ca. 2 Monaten Mitglied bin und schon einen Hund zurück vermitteln konnte. Das Problem ist nur, hätte ich gewusst wie schlecht es der Hund hat, hätte ich es nicht getan. Mein Verdacht hat sich nun schon mehrmals bestätigt, dass die arme, noch sehr junge Hündin (ca. 9 Wochen alt) regelmäsig geschlagen und getreten wird. Sie sitzt den ganzen Tag im Garten, wird weder artgerecht erzogen, ausgelastet oder beschäftigt. Noch merkt man der lieben Rolden Retriever Hündin nichts an, richtig finde ich es aber auf gar keinen Fall. Bei der Besitzerin handelt es sich um eine Alkoholikerin. (falls das etwas zu ändern hilft) Ich brauche also dringend Hilfe und Ratschläge wie ich dem kleinen Mädchen helfen könnte. Vielen Dank! mit freundlichen Grüßen, Anne Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten sich schnellstens schriftlich an das Ordnungsamt wenden und dort den Fall sachlich und wenn möglich mit Beweisen versehen (Fotos, Angabe von Zeugen) anzeigen und um eine Überprüfung der Haltungsbedingungen bitten. Hüten Sie sich jedoch davor, Vorgänge als Tatsachen zu behaupten, die sich nicht selbst gesehen haben und nur vom Hörensagen kennen. Zwar könnten Sie die Anzeige anonym erstatten, wenn Sie nicht möchten, dass die Nachbarin davon erfährt. Dies hat jedoch den Nachteil, dass Sie als wohlmöglich einzige Zeugin nicht zur Verfügung stehen. Falls es möglich ist, bieten Sie der Halterin an mit der Hündin z.B. täglich spazieren zu gehen o.ä., vielleicht können Sie ihr wenigstens so etwas Zuneigung und Pflege zukommen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten sich schnellstens schriftlich an das Ordnungsamt wenden und dort den Fall sachlich und wenn möglich mit Beweisen versehen (Fotos, Angabe von Zeugen) anzeigen und um eine Überprüfung der Haltungsbedingungen bitten. Hüten Sie sich jedoch davor, Vorgänge als Tatsachen zu behaupten, die sich nicht selbst gesehen haben und nur vom Hörensagen kennen. Zwar könnten Sie die Anzeige anonym erstatten, wenn Sie nicht möchten, dass die Nachbarin davon erfährt. Dies hat jedoch den Nachteil, dass Sie als wohlmöglich einzige Zeugin nicht zur Verfügung stehen. Falls es möglich ist, bieten Sie der Halterin an mit der Hündin z.B. täglich spazieren zu gehen o.ä., vielleicht können Sie ihr wenigstens so etwas Zuneigung und Pflege zukommen lassen.