zurück zur Übersicht Herausgabeanspruch Trennungshund 05.01.2011 von Stefanie S. Sehr geehrte Frau Fries, bevor ich bezüglich nun folgenden Falles rechtliche Schritte einleite, möchte ich gern kurz Ihre fachkundige Meinung wissen. Mein Ex-Partner und Ich kauften und vor einem Jahr von einem privaten Paar einen Hund. Es gibt keinen Kaufvertrag nur eine Quittung welche allerdings er verwahrt und mir seit jeher verweigert. Allerdings habe ich einen Kontoauszug welcher belegt das ich fast den gesamten Preis bezahlt habe. Nachdem wir uns im Guten trennten einigten wir uns auf eine geteilte Pflege des tieres. Mein Partner konnte sich allerdings nicht mehr kümmern und gab die Hündin fortan und ohne meine Zustimmung zun seinen Eltern. Da ich annham dies wäre eine Ausnahme duldete ich dies. Nun ist es so, das alle Parteien (er und seine Eltern) wollen das seine Eltern den Hund behalten. Da der Hund steuerlich bei ihnen und nicht bei mir gemeldet ist meinen sie, sie seien die rechtmäßigen besitzer und verweigern mir nun (nach einem diesbezüglichen Streit) jedes Recht an dem Tier! Da mein Partner den Hund nicht halten kann, möchte ich das alleinige Besitzrecht erlangen. Haben seine Eltern diesbezüglich ein Mitspracherecht? Kann ich die Herausgabe des Hundes von ihnen verlangen? Die Tasso sowie 2 Versicherungen laufen auf mich und ich trug immer die Hälfte der Kosten! Vielen Dank für Ihre Hilfe! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst muss die Eigentumslage geklärt werden, sprich ob Sie oder Ihr Expartner Alleineigentum erworben haben oder ob Sie Miteigentümer erworben haben. Des Weiteren ist zu prüfen, wie genau Ihre Absprache bei der Trennung war und ob Sie auf diesem Weg Alleineigentümerin des Hundes geworden sind. Die Eltern Ihres Ex-Partners hätten das Recht Ihnen den Hund vorzuenthalten, wenn sie Eigentümer geworden wären. Dies alles kann aber auf diesem Wege nicht geklärt werden. Sie sollten Sich ausführlich anwaltlich beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst muss die Eigentumslage geklärt werden, sprich ob Sie oder Ihr Expartner Alleineigentum erworben haben oder ob Sie Miteigentümer erworben haben. Des Weiteren ist zu prüfen, wie genau Ihre Absprache bei der Trennung war und ob Sie auf diesem Weg Alleineigentümerin des Hundes geworden sind. Die Eltern Ihres Ex-Partners hätten das Recht Ihnen den Hund vorzuenthalten, wenn sie Eigentümer geworden wären. Dies alles kann aber auf diesem Wege nicht geklärt werden. Sie sollten Sich ausführlich anwaltlich beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen.