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Fundkater

von Katja L.

Hallo, Wir wohnen seit November in unserer neuen Wohnung. Von Anfang an saß ein Roter Kater bei uns auf dem Balkon. Da wir dann merkten das er auf dem Balkon markiert und somit nicht kastriert ist haben wir in unserer Gegend Zettel verteilt wer den kleinen kennt und weiß wo er hingehört. Da sich keiner meldete haben wir ihn zu unserem Tierarzt mitgenommen und schaun lassen ob er gechipt ist. Er war nicht gechippt. 2 Tage später fanden wir einen Zettel in unserem Briefkasten das der Kater im nebeneingang wohne und ca. 1,5 Jahr alt sei und eine Kastration aus finanz. Gründen nicht gemacht wurde, was aber im folgemonat geschehen sollte. Der Monat verging, es wurde kälter und der kleine saß mittlerweile TAG und NACHT bei uns bei eisigen Temperaturen auf dem Balkon. Gefüttert haben wir ihn und einen Transportkorb mit Decken zum Schutz hingestellt damit er zumindest etwas zum schlafen hatte ohne ständig nass zu werden oder eingeschneit zu sein. Wir klingelten bei den Besitzern und schrieben mehrere Briefe das es so nicht weitergehe und der kleine kastriert gehört und nicht ständig bei den Temperaturen draußen sein kann (es waren sogar -20 grad wo er im schnee draußen schlief). Wir haben die Besitzer bis heute nicht sprechen können oder auch nur einen Brief bekommen. Auch die Androhung ihn ins Tierheim zu bringen, da sich anscheinend nicht gekümmert wird wie es ihm geht (dauernd ausgehungert, massiver flohbefall, leichter katzenschnupfen und dauernd zerrupftes Fell), brachte nix. Da er nach wie vor nicht kastriert war haben wir dies auf eigene Kosten Ende Dezember durchführen lassen und ihn impfen lassen, flohbehandlung inklusive. Seitdem wird er von uns gefüttert, gepflegt und gehört quasi zum Inventar. Soviel dazu...unsere Frage: Haben wir etwas unrechtes getan als wir ihn kastrieren ließen? Können wir ihn auf unseren Namen chippen lassen? Vielen Dank für das lesen der vielen Zeilen und vielleicht können sie uns ja helfen was wir machen können.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rein rechtlich haben Sie einen fremden Kater kastrieren lassen, also fremdes Eigentum beschädigt. Fraglich ist, ob die Nachbarn den Kater ausgesetzt haben und somit ihr Eigentum an dem Kater aufgegeben haben, da sie sich offensichtlich überhaupt nicht um ihn kümmern ihn nicht zurückfordern, sondern dulden, dass er sich bei Ihnen aufhält und dass Sie ihn versorgen. Allein der Zettel in Ihrem Briefkasten spricht gegen eine Eigentumsaufgabe. Sie könnten sich weiter um den Kater kümmern und ihn bei sich aufnehmen und abwarten ob die Nachbarn ihn überhaupt zurückhaben wollen. Dies ist jedoch nur eine Einschätzung aufgrund Ihrer Schilderung. Um die Rechtslage verbindlich bewerten zu können, müsste der gesamte Sachverhalt bekannt sein.

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