zurück zur Übersicht Kranker Hund aus dem Tierschutz 14.01.2011 von Manuela S. Wir haben aus einer Tierschutzorganisation einen Hund übernommen. Er wurde zu uns nach aus gebracht, das Geld wurde persönlich übergeben und von der Person quittiert. Nun das Problem: Der Impfausweis und der Tierschutzvertrag sollten uns per Post zugesandt werden, den wir unterschrieben zurück schicken sollten. Telefonisch wird uns zugesichert das man sich darum kümmert.Es ist jetzt 2 Wochen her. Außerdem wurde mehrmals zugesichert,auf unsere Frage, dass der Hund gesund ist. Blutergebnisse zeigten eine Nierenschädigung. Wie sollen wir uns verhalten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die weitere Korrespondenz sollten unbedingt schriftlich führen um im Falles eines Rechtsstreits Beweise zu haben. Schreiben Sie die Tierschutzorganisation daher an und bitten zum einen um die Übersendung des Vertrages und des Impfausweises. Des Weiteren teilen Sie das Ergebnis der Blutuntersuchung mit und bitten um eine schriftliche Stellungnahme, wie mit den zu erwartenden Kosten verfahren werden soll. Setzen Sie eine Frist zur Antwort, z.B. zwei Wochen. Weisen Sie darauf hin, dass Ihnen der Hund schließlich als „gesund“ vermittelt wurde. Ob der Verein Ihnen die Nierenschädigung bewusst verschwiegen hat oder gar keine Kenntnis davon hatte, kann nicht beurteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die weitere Korrespondenz sollten unbedingt schriftlich führen um im Falles eines Rechtsstreits Beweise zu haben. Schreiben Sie die Tierschutzorganisation daher an und bitten zum einen um die Übersendung des Vertrages und des Impfausweises. Des Weiteren teilen Sie das Ergebnis der Blutuntersuchung mit und bitten um eine schriftliche Stellungnahme, wie mit den zu erwartenden Kosten verfahren werden soll. Setzen Sie eine Frist zur Antwort, z.B. zwei Wochen. Weisen Sie darauf hin, dass Ihnen der Hund schließlich als „gesund“ vermittelt wurde. Ob der Verein Ihnen die Nierenschädigung bewusst verschwiegen hat oder gar keine Kenntnis davon hatte, kann nicht beurteilt werden.