zurück zur Übersicht Katze in Mietwohnung 16.01.2011 von Luisa M. Hallo, ich wollte fragen, ob ich meine Katzen trotzdem behalten kann, obwohl der Vermieter dagegen ist? Wie lange habe ich Zeit, wenn, dann ein neues Zuhause zu finden? Kann er auch was sagen, wenn das Tier nur draußen gehalten wird? Liebe Grüße Luisa. Wäre wirklich dringend. Bitte um eine schnelle Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage zu beantworten, müsste geklärt werden, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Katzenhaltung geregelt ist. Hat der Vermieter durch eine wirksame Klausel die Katzenhaltung untersagt, darf er Sie auffordern, die dennoch gehaltene Katze aus der Wohnung zu entfernen. Des Weiteren müsste auch die Begleitumstände geprüft werden, z.B. duldet Ihr Vermieter schon seit längerem die Katzenhaltung, gibt es weitere Katzen im Haus die erlaubt bzw. geduldet sind usw.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage zu beantworten, müsste geklärt werden, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Katzenhaltung geregelt ist. Hat der Vermieter durch eine wirksame Klausel die Katzenhaltung untersagt, darf er Sie auffordern, die dennoch gehaltene Katze aus der Wohnung zu entfernen. Des Weiteren müsste auch die Begleitumstände geprüft werden, z.B. duldet Ihr Vermieter schon seit längerem die Katzenhaltung, gibt es weitere Katzen im Haus die erlaubt bzw. geduldet sind usw.