zurück zur Übersicht Chihuahua in der Wohnung 23.01.2011 von Ute D. Ich habe einen Chihuahua geschenkt bekommen, in meinem Mietvertrag steht aber ich dürfe Katze und Hund nur mit Zustimmung der Vermieterin halten. Diese habe ich gefragt, und sie lehnt ab. ABER: Sie selber hat einen Jagdhund, und die Mieterin in der Nachbarwohnung, die mit sicherheit inhaltlich den gleichen Mietvertrag hat, wie ich, weil es die selbe Vermieterin ist, darf 2 Katzen halten. Können Sie mir helfen? Darf ich nun den Hund halten oder nicht? Bitte antworten Sie schnell, weil ich möchte den Hund nicht weggeben müssen, bzw. ich möchte den Hund bald von der Züchterin holen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geprüft werden, ob die Klausel Ihres Mietvertrages überhaupt wirksam ist. Der geschilderte Erlaubnisvorbehalt scheint jedoch wirksam zu sein. Des Weiteren müsste geklärt werden, ob die Mieterin der Nachbarwohnung tatsächlich den selben Mietvertrag hat und ob die Vermieterin die Haltung der beiden Katzen erlaubt hat. Selbst wenn, ist jedoch fraglich, ob dies für Ihren Fall zum Tragen kommt, da Sie schließlich keine Katzen sondern einen Hund halten wollen. Stützen Sie sich bei Ihrer Vermieterin auf die Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher darf die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Für Chihuahuas dürfte das gleiche gelten. Sie sollten jedoch vor dem Einzug des Hundes die Sache –am Besten schriftlich- klären, um zu vermeiden, dass Sie den Hund wieder abgeben müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geprüft werden, ob die Klausel Ihres Mietvertrages überhaupt wirksam ist. Der geschilderte Erlaubnisvorbehalt scheint jedoch wirksam zu sein. Des Weiteren müsste geklärt werden, ob die Mieterin der Nachbarwohnung tatsächlich den selben Mietvertrag hat und ob die Vermieterin die Haltung der beiden Katzen erlaubt hat. Selbst wenn, ist jedoch fraglich, ob dies für Ihren Fall zum Tragen kommt, da Sie schließlich keine Katzen sondern einen Hund halten wollen. Stützen Sie sich bei Ihrer Vermieterin auf die Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher darf die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Für Chihuahuas dürfte das gleiche gelten. Sie sollten jedoch vor dem Einzug des Hundes die Sache –am Besten schriftlich- klären, um zu vermeiden, dass Sie den Hund wieder abgeben müssen.