zurück zur Übersicht Katzen und Frettchenhaltung 25.01.2011 von Katja B. Hallo, laut unserem Mietvertrag ist Tierhaltung verboten, ausser Kleintiere. Für alle anderen bedarf es einer Genehmigung. Nach meinem Wissensstand gehören Frettchen dazu. Ist das richtig? In unserem Haus halten mehrere Leute Katzen. Wir haben uns beim Hausmeister erkundigt, der sagte, Katzenhaltung sei in Ordnung. Daraufhin haben wir uns 2 Kater angeschafft. Die Klausel im Mietvertrag haben wir leider erst später bemerkt. Wir haben also keine Genehmigung. Neulich hat unsere Hausverwaltung gesehen, dass wir Katzen halten, seit dem heißt es, es würde auf unserer Etage stinken und es hätten sich schon Hausfremde Leute beschwert. Die Kater sind noch nicht geschlechtsreif, können also nicht großartig stinken. Wir glauben, die Verwaltung will uns aus der Wohnung haben. Was sollen wir tun? Mit freundlichen Grüßen, Katja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder Katzen noch Frettchen gehören zu den Kleintieren im Sinne der Rechtsprechung des BGH, die ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Insbesondere über die Frettchenhaltung sollte der Vermieter vorab informiert werden und es sollte eine schriftliche Erlaubnis zur Frettchenhaltung im Mietvertrag festgehalten werden. Da von diesen Tieren ein erheblicher Gestank ausgehen kann, aufgrund dessen Nachbarn die Miete durchschnittlich um 30 % mindern können. Falls es tatsächlich Beschwerden über eine Geruchsbelästigung gegeben hat und dies nicht nur von der Verwaltung behauptet wird, könnte dies auf die Frettchen zurückzuführen sein. Klären Sie die Situation mit der Verwaltung am besten schriftlich und lassen sich von einem Anwalt oder Anwältin bzw. dem Mietschutzbund beraten und/oder vertreten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder Katzen noch Frettchen gehören zu den Kleintieren im Sinne der Rechtsprechung des BGH, die ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Insbesondere über die Frettchenhaltung sollte der Vermieter vorab informiert werden und es sollte eine schriftliche Erlaubnis zur Frettchenhaltung im Mietvertrag festgehalten werden. Da von diesen Tieren ein erheblicher Gestank ausgehen kann, aufgrund dessen Nachbarn die Miete durchschnittlich um 30 % mindern können. Falls es tatsächlich Beschwerden über eine Geruchsbelästigung gegeben hat und dies nicht nur von der Verwaltung behauptet wird, könnte dies auf die Frettchen zurückzuführen sein. Klären Sie die Situation mit der Verwaltung am besten schriftlich und lassen sich von einem Anwalt oder Anwältin bzw. dem Mietschutzbund beraten und/oder vertreten.