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Hundeversteigerung

von Birgit S.

Ist eine Auktion von Haustieren rechtens? mit großem Entsetzen habe ich erfahren, dass eine Versteigerung nach Auflösung einer "Zucht" am 30.01.2011 in 06179 Steuden stattfinden wird: http://www.ba-auktion.de/ Es werden Welpen, Jung- und Zuchthunde der Rassen Beagle, Kleiner Münsterländer und Irish Red Setter an jeden, der den entsprechenden Preis bezahlt, versteigert und einem ungewissen Schicksal überlassen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn dies auf den ersten Blick schwer nachzuvollziehen ist, muss rein rechtlich zwischen Familienhunden und Hunden, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, unterschieden werden. Tiere, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind sowohl der Pfändung unterworfen und können auch versteigert werden. Denkbar z. B. wenn ein Züchter Privatinsolvenz anmeldet und der Insolvenzverwaltung die Insolvenzmasse, zu der auch die Hunde gehören, versteigern muss, um die Gläubiger auszahlen zu können. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind sowohl bei einer Pfändung als auch einer Versteigerung selbstverständlich zu beachten. Im konkret geschilderten Fall handelte es sich angeblich um die Auflösung einer „Massenzuchtanlage“ und man kann den geretteten Hunden nur wünschen, dass sie auf diesem Wege ein neues schönes zu Hause gefunden haben.

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