zurück zur Übersicht Haltung von Kampfhunden in Mietwhg 30.01.2011 von Miriam W. Hallo liebes Tasso-Team, ich habe mal folgende Frage: Wir wohnen auf einem Bauernhof mit mehreren Parteien. Hier gibt es grundsätzlich kein Tierhaltungsverbot, wir haben einen Labrador-Mix und unsere Nachbarn zwei Jack Russel Welpen. Leider hat sich rausgestellt, dass in der Verwandschaft unseres Rüden ein Kampfhund (Stafford) vorhanden ist. Unserem Hund sieht man das allerdings sehr wenig an, er ist fast zu 99 % Labrador und das mit Leib und Seele und der Tierarzt hat ihn damals auch so eingestuft. Unser Vermieter kommt sehr gut mit unserem Hund klar, allerdings hat er kein Vertrauen zu Kampfhunden und sagt selber, auch wenn unser Fiffi in der Hinsicht selbst keiner ist, wäre es ihm lieber, wir würden ihn wegtun. Kann er uns aus diesem Grund die Whg. kündigen ??? Ganz lieben Gruß, M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein, die Wohnung kann er Ihnen nicht direkt kündigen. Die Gerichte sprechen Vermietern aber regelmäßig das Recht zu, die Haltung eines Listenhundes bzw. eines solchen Mischlings per se zu verbieten, unabhängig davon ob der Hund tatsächlich schon mal auffällig geworden ist oder nicht. Erst wenn er Sie auffordert den Hund aus der Wohnung zu entfernen und Sie sich weigern, könnte er Ihnen kündigen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein, die Wohnung kann er Ihnen nicht direkt kündigen. Die Gerichte sprechen Vermietern aber regelmäßig das Recht zu, die Haltung eines Listenhundes bzw. eines solchen Mischlings per se zu verbieten, unabhängig davon ob der Hund tatsächlich schon mal auffällig geworden ist oder nicht. Erst wenn er Sie auffordert den Hund aus der Wohnung zu entfernen und Sie sich weigern, könnte er Ihnen kündigen.