zurück zur Übersicht Beschlagnahme und Tierhalteverbot 01.02.2011 von Martina F. Am 27.1.2011 wurde wir vom Veterinärsamt, Tierschutz, Ordnungsamt und Polizei ohne Anmeldung aufgesucht. Unser Vermieter hatte eine Anzeige gemacht, obwohl wir von seiner Seite her keine Küche und Toilette hatten, so dass die Räume sehr schmutzig waren. Wir wurden gezwungen, ihnen Zutritt zu den Räumen zu gewähren und man nahm uns die Tiere weg, sie wurden ohne unsere Erlaubnis gechipt und kamen ins KZ nach Wachow. Meine Frage ist hätte man uns nicht Auflagen machen müssen, darf man mit einen solchen Tierkz zusammen arbeiten? Was kann ich machen um die Tiere wieder zu bekommen und auch beweisen zu können, dass wir alles besser machen können? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da bereits behördliche Maßnahmen eingeleitet wurden, sollten Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort wenden, da wahrscheinlich eine Widerspruchs- bzw. Klagefrist läuft, die Sie unbedingt einhalten müssen, um nicht allein wegen des Fristablaufs nichts mehr gegen Maßnahmen unternehmen zu können!
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da bereits behördliche Maßnahmen eingeleitet wurden, sollten Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort wenden, da wahrscheinlich eine Widerspruchs- bzw. Klagefrist läuft, die Sie unbedingt einhalten müssen, um nicht allein wegen des Fristablaufs nichts mehr gegen Maßnahmen unternehmen zu können!