zurück zur Übersicht Ich möchte mein Hund zurück!! 01.02.2011 von Christian K. Hallo Frau Ann-Kathrin Fries, Ich bin Besitzer eines Hundes, den ich wie ein mein eigenes Kind liebe, nur dass ich keine Kinder haben sondern er ist mein Kind! Es geht um folgendes: Ich habe den Hund vor 2 Jahren, wo er noch Welpe war, aus dem Tierheim rausgeholt. Der Vertrag (Kaufvertrag) und alle Daten laufen auf mich! Ich wohnte da in Deutschland und das mit meiner ehmaligen Freundin! Die Beziehung ging auseinander und wir haben uns sehr gestritten wegen dem Hund, wobei ich zu ihr gesagt habe, er ist mein und dass ich ihr den Hund sehr gerne 2 mal die Woche geben würde. Dann kam es soweit, dass er vorerst bei ihr blieb bis der Streit mal weg ist und ich besuchte meinen Hund 2 mal die Woche, eher umgekehrt wie ich es wollte! Ich wollte jeden Streit aus dem Weg gehen. Ich fragte immer nach ihm und sie meinte, sie hat dann und dann keine Zeit! Ich war schon bei der Polizei in Deutschland und die meinten, dass sie da nichts machen können wobei ich das nicht verstehen kann! Kann sie einfach meinen Hund behalten? Ich wollte nicht mit Gewalt den Hund nehmen, aber sie will mir meinen Hund nicht mehr geben! Es geht jetzt schon fast 7 oder 8 Monate so und ich weiß erlich nicht mehr wo mein Kopf steht. Der Druck ist sehr schwer für mich! In den Papieren steht er auf meinen Namen und ich kann alles vorweisen! Ich will doch nur meinen Hund. Ich danke um Rat.... Mit freundlichen Grüßen Christian K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Polizei kann Ihnen in der Tat nicht weiterhelfen. Sie müssen Ihre Ex-Freundin schriftlich auffordern Ihnen den Hund zurückzugeben. Ob Sie dies selbst tun oder sich direkt durch einen Anwalt vertreten lassen, bleibt Ihnen überlassen. Spätestens jedoch wenn Ihre Ex-Freundin sich weigert sollten sich anwaltlich beraten und vertreten lassen, da Sie in einem Prozess beweisen müssen, dass Sie der Eigentümer des Hundes geblieben sind und ihn nicht ihrer Ex-Freundin bei der Trennung überlassen haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Polizei kann Ihnen in der Tat nicht weiterhelfen. Sie müssen Ihre Ex-Freundin schriftlich auffordern Ihnen den Hund zurückzugeben. Ob Sie dies selbst tun oder sich direkt durch einen Anwalt vertreten lassen, bleibt Ihnen überlassen. Spätestens jedoch wenn Ihre Ex-Freundin sich weigert sollten sich anwaltlich beraten und vertreten lassen, da Sie in einem Prozess beweisen müssen, dass Sie der Eigentümer des Hundes geblieben sind und ihn nicht ihrer Ex-Freundin bei der Trennung überlassen haben.